Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei Hunden anders ist.
Nein, ist es nicht.
Wenn man als Produzent nicht die nötige Sorgfalt vor der Verpaarung hat walten lassen, ist man schlicht haftbar, egal was man in den Vertrag schreibt.
Sprich wenn die Retrievermischlinge mit einem Jahr schwere HD haben und die Elterntiere nicht untersucht und ausgewertet waren, wirds teuer.
Gilt das auch als Produzent eines Upswurfes?
Upswurfverkäufer sind doch nicht verpflichtet, das Muttertier untersuchen und auswerten zu lassen?
Beweislast spielt auch eine Rolle.
Behauptet der Upsverkäufer natürlich, dass seine Welpen garantiert frei von erblichen Krankheiten sind, sprich er begibt sich selbst in eine Haftungsfalle, ist das nicht nur dumm, sondern kann wirklich teuer werden.
Das betrifft aber nicht nur Upsverkäufer.
Dass ein Käufer ein Recht darauf hat, einen Welpen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erwerben ist klar.
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Zur TS - ich kann dir bei deiner Entscheidungsfindung nicht behilflich sein.