Es geht primär um die Beweislast!
Beiträge von network
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Rechtsanwältin Beaucamp ist ja eine oft empfohlene Kanzlei hier on board und ihr Artikel über das Thema ist kurz und verständlich gehalten:
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Das hat unterm Strich eher mit Vertragsrecht als mit gesundheitlich, ausgewerteten Elterntieren zu tun.
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Aaah über den RTL Fall Edda aka Wilma haben wir hier im Forum glaub schon mal in einem Fred diskutiert, auch der zweischneidigen Story bezügl. der Beschlagnahmung der Steuerschulden wegen.
Kerngesund ist als Aussage und erst recht der Wirkung her eine gefährliche Haftungsfalle.
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Dieser Artikel aus 2019/2020 eines RA befasst sich mit dem angesprochenen Thema, es sind auch einige BGH Urteile eingebunden.
https://rechtsanwaltskanzlei-warai.de/tierrecht/kran…s-hundekaeufer/
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei Hunden anders ist.
Nein, ist es nicht.
Wenn man als Produzent nicht die nötige Sorgfalt vor der Verpaarung hat walten lassen, ist man schlicht haftbar, egal was man in den Vertrag schreibt.
Sprich wenn die Retrievermischlinge mit einem Jahr schwere HD haben und die Elterntiere nicht untersucht und ausgewertet waren, wirds teuer.
Gilt das auch als Produzent eines Upswurfes?
Upswurfverkäufer sind doch nicht verpflichtet, das Muttertier untersuchen und auswerten zu lassen?
Beweislast spielt auch eine Rolle.
Behauptet der Upsverkäufer natürlich, dass seine Welpen garantiert frei von erblichen Krankheiten sind, sprich er begibt sich selbst in eine Haftungsfalle, ist das nicht nur dumm, sondern kann wirklich teuer werden.
Das betrifft aber nicht nur Upsverkäufer.
Dass ein Käufer ein Recht darauf hat, einen Welpen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erwerben ist klar.
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Zur TS - ich kann dir bei deiner Entscheidungsfindung nicht behilflich sein.
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Primär ist es auch nur ein Stück Papier
und wie gesagt, man muss nicht alles aus negativem Augenwinkel betrachten, bzw. aus solchen erheben wollen. -
Du machst das alles richtig @Elena89!
Gegen einen Abgabevertrag spricht nichts und gerade die schon angesprochenen wesentlichen gesundheitlichen Details sind imho neben offensichtlichen Angaben zu Loki und Mitgabe der Papiere/Impfausweis, völlig normal.
Man muss nur eines Vertrages wegen nicht gleich von Mißtrauen ausgehen.
Zur Abmeldung des Hundes beim FA (Hundesteuer) braucht man je nach Bundesland m.W. auch etwas schriftliches, dem zukünftigen Eigentümer kann dies bei Neuanmeldung in seinem Wohnbezirk ebenso ergehen.
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Das bedeutet, dass ich statt "geht in den Besitz von" "geht in das Eigentum von" schreiben muss, richtig?
Ja genau.
und ansonsten würde ich auch, wie corrier geschrieben hat, reinschreiben, dass der Mann von Loki's Augenproblematik weiß. Dann bist du auf der sicheren Seite!OT
Das Eigentum an Loki erhält der Mann aber erst bei "Übergabe". Nicht durch Unterzeichnung des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag begründet nur der Anspruch darauf, dass Loki dem Mann zusteht.
Oh man das klingt immer so blöd, dass Tiere nach dem Recht wie Sachen behandelt werden. 😅
Ich würde sogar der schwerwiegenden Augenkrankheit wegen die ärztlich erstellte Diagnose in Schriftform als Kopie dem Vertrag beifügen.