Pflegen ist das Stichwort!
Datenerhebungen müssen eingespeist und gepflegt werden und davor stehen die Fragen:
- wer will zu welchem Zweck Daten sammeln
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Der Ruf nach Nachverfolgung wird oft erst nach Vergehen laut, nachdem mir und meinen Tieren etwas zugestoßen ist, nachdem Hunde gequält wurden, nachdem Animalhording Fälle aufgedeckt wurden usw., im Prinzip nachdem Regelverstöße mit Schaden Dritter begangen wurden.
Regeln und Gesetze gibt es aber schon in ausreichendem Maße!
Die Registrierungspflicht -jetzt hier von Berlin ausgehend- steht ja mit einigen anderen Änderungen schon lange in der Pipeline. Da sie ja aber in anderen BL in Blick auf Verlusthunde, gefährlich eingestufte Hunde und geahndete Tierqual auch nicht so fruchtbar genutzt wird/werden kann, geht es doch eher Richtung kontrollierende Einnahmequelle, oder nachziehen anderer BL.
Denn, dass vor Beschlussfassung nun Bund/Länder/Kommunen überhaupt an Vorteile für Hundebesitzer denken (wollen), muss nicht angenommen werden.
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Überhaupt durchdenken vor Beschlussfassung ...
Die GdP sieht aktuell die Ausbildung (nicht konform mit dem neuen TSchG, die Regelung gilt Bundesweit) ihrer Schutzhunde, auch der Hunde beim SEK in Gefahr (in Berlin betrifft es ca. 50 DH).
Gespräche mit der Senatsverwaltung für Inneres laufen, auf Hilfe einer Nachjustierung der Bundesinnenministerin wird gehofft, Niedersachsen sucht nach Wegen Sicherheitsbehörden von der neuen Verordnung befreien zu können.
Mal schauen wie sich dieses Thema zu Ende entwickelt!