Zumindest haben diese Listen dazu geführt, dass für das Führen bestimmter Rassen ein Führungszeugnis notwendig wurde - was zumindest den legalen Zugang und das legale Halten von Hunden für ein bestimmtes Klientel verhinderte.
...
Und wo findet dieses verhindern statt?
Hielt das benannte Klientel vor den Listen die Hunde legal? Also nicht den Erwerb! Sondern das von dir angesprochene 'legale Halten'?
Selbst Urteile mit verhängtem lebenslangen Tierhalteverbot dürften nicht komplett abschrecken, wovon Ämter auch ausgehen:
https://www.morgenpost.de/printarchiv/be…ierquaeler.html
Im Berliner Tierheim sitzen sehr viele verstümmelte Listenhunde u.a., alles Beschlagnahmehunde von Amts wegen, über einige Vorbesitzer sind Quälereien und vorherige Beschlagnahmungen bekannt!