ZitatVielleicht sollten einige mal die Links lesen lernen bevor sie hier groß rumgrölen.
Ein Stachel, wie er hier normalerweise verkauft wird, läuft unter "Dressurhalsung" und ist nicht verboten.
Leseverstehen sollte vielleicht doch mal stärker bewertet werden.
Janina, du willst jetzt aber nicht Erbsen zählen gehen, oder?
Wenn ich jemanden erwischen würde, der so eine "Dressuhalsung" mit innenliegenden Stacheln, seinem Hund angelegt hätte, würd ich den anzeigen mit dem Verweis auf das Musterurteil vom Oberlandesgericht Hamm.
Glaubst du ernsthaft, der Halter könnte sich dann damit rausreden, daß es sich um eine Dressurhalsung handelt?