Das sollten Sie wissen
•Ihr Vermieter kann Ihnen nur fristlos kündigen, wenn er einen wichtigen Grund dazu hat.
•Der häufigste Kündigungsgrund ist ein erheblicher Rückstand der Miete. Ihr Vermieter muss Sie in diesem Fall vorher nicht abgemahnt haben.
•Sie können innerhalb einer Schonfrist die rückständige Miete zahlen und die fristlose Kündigung dadurch unwirksam machen.
•Auf eine Pflichtverletzung wie die Störung des Hausfriedens muss Sie der Vermieter zunächst hinweisen. Erst wenn Sie Ihr Verhalten nicht ändern, kann er fristlos kündigen.
•Ihr Vermieter kann Sie nicht eigenmächtig auf die Straße setzen. Er muss dazu Räumungsklage einreichen.
•Erst wenn diese wirksam ist, kann Ihr Vermieter die Angelegenheit einem Gerichtsvollzieher übergeben.
•Lassen Sie es nicht so weit kommen und informieren Sie sich vorher über Ihre Rechte.
Das sollten Sie tun
•Geraten Sie nicht in Panik, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben und kurzfristig Ihre Wohnung räumen sollen: Nicht jede Kündigung ist wirksam.
•Überprüfen Sie die Kündigung. Wurde ein Kündigungsgrund angegeben? Falls nicht, ist die Kündigung unwirksam.
•Haben Sie vor der Kündigung eine Abmahnung erhalten? Falls nicht, kann die Kündigung unwirksam sein.
•Sind Sie wegen Mietrückstands gekündigt worden, können Sie die Kündigung unwirksam machen, indem Sie den Rückstand vollständig zahlen. Setzen Sie sich dazu bei Bedarf mit dem Sozialamt oder Ihrem Jobcenter in Verbindung: Die Behörden können unter Umständen Ihre Miete vorläufig übernehmen.
•Haben Sie deshalb weniger Miete gezahlt, weil Sie von Ihrem Minderungsrecht Gebrauch gemacht haben, sollten Sie sich umgehend mietrechtlich beraten lassen und sich gegen die fristlose Kündigung wehren.
.Sie genießen als Mieter einer Wohnung Kündigungsschutz. Nur in gesetzlich klar umrissenen Fällen ist eine Kündigung durch Ihren Vermieter möglich. Eine Räumung der Wohnung gegen Ihren Willen ist darüber hinaus nur dann durchsetzbar, wenn die Kündigung von einem Gericht geprüft und als wirksam bestätigt wurde. Geraten Sie daher nicht in Panik, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben und aufgefordert sind, Ihre Wohnung kurzfristig zu räumen.
Wenn Ihr Mietvertrag fristlos gekündigt wurdeNur in Ausnahmefällen kann Ihr Vermieter das Mietverhältnis beenden, ohne eine Frist einzuhalten – zum Beispiel, wenn Sie derart schwerwiegende Vertragsverletzungen begangen haben, dass Ihrem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann oder Sie mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug sind.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/fristlose-kuen…/#ixzz2xodUoycD