Beiträge von chucky1

    Wir hatten ein ähnliches Problem, allerdigs mit Kindern.
    Die fassten gerne mal duch den Zaun, um unsere Hunde streicheln zu wollen. :headbash:
    Wir haben am Zaun Kaninchendraht 80cm hoch gespannt, und davor Lebensbäume in Pflanzkübeln. Klappt hervorragend, und durch die Lebensbäume fällt der Draht optisch gar nicht auf.
    Seitdem ist Ruhe.

    Zitat

    Bei uns ist es so, dass die Zecken meist beim Kuscheln, Streicheln etc. entdeckt werden und da liegt sie ja doch meist bequem irgendwo herum. Da wird dann gestreichelt und zwischendurch mal eben die Zecke entfernt und dann weitergestreichelt.

    Zum Üben würd ich auch einfach regelmäßig den Hund überall streicheln, in Ohren, Maul reingucken, mal hier und da ein bisschen an der Haut ziehen (also nur so leicht, aber dass er lernt, dass nichts dabei passiert) usw.

    Genauso mach ich das auch.
    Die grösseren Zecken hol ich eh mit den Fingern raus, bei den kleinen müssen sie halt still bleiben.

    Das sollten Sie wissen
    •Ihr Vermieter kann Ihnen nur fristlos kündigen, wenn er einen wichtigen Grund dazu hat.
    •Der häufigste Kündigungsgrund ist ein erheblicher Rückstand der Miete. Ihr Vermieter muss Sie in diesem Fall vorher nicht abgemahnt haben.
    •Sie können innerhalb einer Schonfrist die rückständige Miete zahlen und die fristlose Kündigung dadurch unwirksam machen.
    •Auf eine Pflichtverletzung wie die Störung des Hausfriedens muss Sie der Vermieter zunächst hinweisen. Erst wenn Sie Ihr Verhalten nicht ändern, kann er fristlos kündigen.
    •Ihr Vermieter kann Sie nicht eigenmächtig auf die Straße setzen. Er muss dazu Räumungsklage einreichen.
    •Erst wenn diese wirksam ist, kann Ihr Vermieter die Angelegenheit einem Gerichtsvollzieher übergeben.
    •Lassen Sie es nicht so weit kommen und informieren Sie sich vorher über Ihre Rechte.

    Das sollten Sie tun

    •Geraten Sie nicht in Panik, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben und kurzfristig Ihre Wohnung räumen sollen: Nicht jede Kündigung ist wirksam.
    •Überprüfen Sie die Kündigung. Wurde ein Kündigungsgrund angegeben? Falls nicht, ist die Kündigung unwirksam.
    •Haben Sie vor der Kündigung eine Abmahnung erhalten? Falls nicht, kann die Kündigung unwirksam sein.
    •Sind Sie wegen Mietrückstands gekündigt worden, können Sie die Kündigung unwirksam machen, indem Sie den Rückstand vollständig zahlen. Setzen Sie sich dazu bei Bedarf mit dem Sozialamt oder Ihrem Jobcenter in Verbindung: Die Behörden können unter Umständen Ihre Miete vorläufig übernehmen.
    •Haben Sie deshalb weniger Miete gezahlt, weil Sie von Ihrem Minderungsrecht Gebrauch gemacht haben, sollten Sie sich umgehend mietrechtlich beraten lassen und sich gegen die fristlose Kündigung wehren.
    .Sie genießen als Mieter einer Wohnung Kündigungsschutz. Nur in gesetzlich klar umrissenen Fällen ist eine Kündigung durch Ihren Vermieter möglich. Eine Räumung der Wohnung gegen Ihren Willen ist darüber hinaus nur dann durchsetzbar, wenn die Kündigung von einem Gericht geprüft und als wirksam bestätigt wurde. Geraten Sie daher nicht in Panik, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben und aufgefordert sind, Ihre Wohnung kurzfristig zu räumen.

    Wenn Ihr Mietvertrag fristlos gekündigt wurdeNur in Ausnahmefällen kann Ihr Vermieter das Mietverhältnis beenden, ohne eine Frist einzuhalten – zum Beispiel, wenn Sie derart schwerwiegende Vertragsverletzungen begangen haben, dass Ihrem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann oder Sie mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug sind.


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/fristlose-kuen…/#ixzz2xodUoycD

    Zitat

    Ach, so ein Quatsch. Die Wohnungsgröße ist völlig egal, Beschäftigung findet doch eh draußen statt.

    Bei 80m² schon mal gar nicht... :roll: Ich ziehe evtl. dieses Jahr für das Studium mit meinen beiden Mädels (und dazu noch Border Collies - böse, böse ;) ) in eine eigene Wohnung und das wird garantiert nur eine 1-1,5-Zimmer-Wohnung werden. Na und? Selbst 30m² reichen zum schlafen, fressen und trinken. Hier halten wir uns auch nur in meinem Zimmer auf und das ist noch wesentlich kleiner.

    Lass dir kein schlechtes gewissen einreden. Darauf kommt es nun wirklich nicht an.

    :gut:
    Wir leben mit 2 Retrievern auf ca 45 qm, allerdings mit grossem Garten dabei.