Grüße,
nicht reagieren ist auf jeden Fall ganz schlecht.
Du solltest umgehend schriftlich Widerspruch sowohl gegen den Bußgeldbescheid, wie jetzt auch gegen die Leinenpflicht einlegen.
So in der Art (als Anregung):
Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid/die Bescheide vom Datum xxx ein Aktenzeichen xy (Oder welche Zuordnungsnummer auch immer)
Aus meiner Sicht hat es keinen Vorfall gegeben, wo ein anderer Hund oder ein Mensch durch meinen Hund zu Schaden gekommen ist.
Bisher liegen mir auch keine Nachweise vor, welche die angeblichen Schäden durch meinen Hund belegen.
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Dazu brauchst du ersteinmal keinen Anwalt, dass kannst du selber machen. Es geht ja jetzt ersteinmal darum, dass ja keine Fristen verstreichen.
Ich rein persönlich würde zusätzlich selber bei der Zuständigen Stelle vorsprechen und in vernünftigen ruhigen Ton das Gespräch suchen und nach Nachweisen für die angeblichen Verletzungen fragen.
Gleichzeitig einen Anwalt nehmen wäre natürlich nicht verkehrt und auf jeden Fall zu empfehlen
gruß
sabine