Beiträge von Piccolini

    Ja, Snaedis... das ist wahr, nochwas - aber keine Gewähr/keine Haftung meinerseits ;)

    Du kannst auch Widerspruch einlegen, müsstest allerdings falls es zu einem Verfahren kommt, bei Verlieren des Verfahrens die Kosten tragen (!!!)

    § 70 VwGO
    (1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

    § 154 VwGO
    (1) Der unterliegende Teil trägt die Kosten des Verfahrens.

    (2) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen demjenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat.

    (3) Dem Beigeladenen können Kosten nur auferlegt werden, wenn er Anträge gestellt oder Rechtsmittel eingelegt hat; § 155 Abs. 4 bleibt unberührt.

    (4) Die Kosten des erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrens können der Staatskasse auferlegt werden, soweit sie nicht durch das Verschulden eines Beteiligten entstanden sind.

    § 43 VwVfG
    Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
    (1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.

    (2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.

    (3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.


    Du hast Anspruch auf die Anhörung, die würde ich auch nutzen! Solltest du Widerspruch einlegen ist der Verwaltungsakt nicht wirksam. (Und erst wenn er wirksam ist, muss man Auflagen erfüllen.)


    Solltest du es darauf anlegen, wäre ein Anwalt vielleicht ganz gut.

    :???: Danke für den Tipp, aber wir haben jetzt den Harndrang, ohne sich lösen zu können, als Ergebnis gehabt.

    Wenn es sich morgen nicht bessert dann gehen wir Montag noch mal hin, aber laut TA sollte es jetzt besser werden. Er hatte auch eine Infusion zwei Spritzen, und Harn abgelassen bekommen und danach ging es ihm MERKLICH besser. =)

    Danke, sollte es nicht besser werden, gehen wir noch mal zum TA mit allen Vorschlägen - das Herz hört sich aber gut an.

    Hey, ja wir haben alle angeklingelt die wir konnten, und wir konnten trotz das es Samstag war, bei unserer TÄ vorbeischauen.

    Sie hat das Herz abgehört und nichts gefunden, hat aber eine Blasenentzündung festgestellt, die für uns bis heute morgen nicht ersichtlich war, da er gestern noch normal trank und pieselte, das tat er heute nicht mehr.
    Dadurch dann Nierenschmerzen.

    Weiterhin hat er niedrige Hämoglobinwerte die jetzt beobachtet werden. Seine Vorhaut war gaaaaanz hell rosa, fast weiß also. Normal ist diese ja ein kräftiges rot.


    Ich hatte echt PANIK - wenn die HGB-Werte nicht besser werden, wird das Blut eingeschickt.

    Zitat

    Hallo!

    Ich möchte Dir wirklich keine Angst machen, aber ich habe mal von einem ähnlichen "Fall" gelesen. Insbesondere die geweiteten Pupillen und das Schutz-Suchen beim eigenen Menschen sind identisch. Da ging es um ein Glaukom, welches dazu führte, dass der Augeninnendruck enorm ansteigt, was zu grausamen Kopfschmerzen führt.

    TÄ kennen sich damit nicht aus, da muss man schon zu den Spezialisten fahren. Hier ist ein Link mit allen TÄ, die auf diese Augenerkrankungen spezialisiert sind:

    http://www.dok-vet.de/de/default.aspx

    Ich drücke Euch ganz doll die Daumen, dass es etwas Harmloses ist!

    Danke für den Link.

    Kann man das auch erst von einem normalen TA anklären lassen, wenn man ihm sagt wonach er suchen soll? sodass man im 2 Schritt zum Spezialisten geht?

    Zitat

    Herzuntersuchung ist bestimmt nicht verkehrt.

    Hast Du die Schilddrüsenwerte parat? Wann wurden die genommen?
    Die Referenzwerte vom Labor dazu wären gut.

    Gruß
    Bibi

    Hier das ist alles was wir an Daten haben

    TSH: 0,0 (0,02-0,04)
    T4 frei: 1,28 (0,6-3,7)
    T4 gesamt: 1,67 (1,5-4,5)
    T3 gesamt: 0,78 (0,47- 1,8 )[/quote]

    Er ist 50 cm groß und zwei unabhängige TÄ meinten das es ok ist, auch mit seiner Größe - da er mit Tablettengabe NOCH unruhiger werden würde.... :???: