Zitat:
Gefährliche Hunde
Auszug aus der Veröffentlichung "Types of Dogs Prohibited in Great Britain" (in Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen) des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Ländliche Angelegenheiten (DEFRA). Ausführlichere Informationen (auf Englisch) können Sie dem vollständigen Dokument (pdf-Format) entnehmen:
http://www.defra.gov.uk/animalh/welfar…dogsleaflet.pdf
In Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen
Bitte beachten Sie, dass hier von "Typen" - und nicht von Rassen - gesprochen wird, da alle diese nicht zugelassenen Hundetypen keine in Großbritannien anerkannten Rassen sind. Aus den Bestimmungen des Paragraphen 1 des Gesetzes über gefährliche Hunde (Dangerous Dogs Act) geht klar hervor, dass der Paragraph nicht nur für "reinrassige" Pitbull Terrier, sondern für alle als Pitbull Terrier bekannten Hundetypen gilt.
Ob Paragraph 1 dieses Gesetzes auf bestimmte Kreuzungen zutrifft, hängt davon ab, ob der aus einer Kreuzung entstandene Hund dem verbotenen Hundetyp entspricht, d.h. ob er die körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmale des nicht zugelassenen Hundetyps aufweist. Denken Sie bitte daran, dass diese Eigenschaften und Merkmale für die Entscheidung, ob dieser Hund in Großbritannien zugelassen ist oder nicht, wichtig sind. Nicht alle Pitbull Terrier werden von ihren Besitzern auch als Pitbull Terrier bezeichnet. Mancher Hundebesitzer wird absichtlich die Rasse seines Hundes falsch angeben und Bezeichnungen wie American Staffordshire Terrier (Am Staff oder AST) American Bulldog und Presa Canaria verwenden.
Andere für den Pitbull Terrier benutzte Namen können sein: Irish Staffordshire Bull Terrier (nicht zu verwechseln mit einem in Irland gezüchteten Staffordshire Bull Terrier), Old Fashioned Stafford oder Traditional Stafford. Wahrscheinlich benutzen Züchter von Kampfhunden auch noch andere Namen.
Wenn ein Hundebesitzer bei der Einreise nach Großbritannien Papiere vorlegt, die angeblich belegen, dass der mitgeführte Hund nicht einem verbotenen Hundetyp angehört, ist für die Behörden Vorsicht geboten. Die Papiere müssen ausführliche und umfassende Informationen über den Hund enthalten. Hundebesitzer sollten sich dessen bewusst sein, dass ihr Tier in einem solchen Fall, ungeachtet der mitgeführten Papiere, beschlagnahmt werden kann, falls das Tier die charakteristischen Merkmale eines nicht zugelassenen Hundetyps aufweist. Wird ein solcher Hund beschlagnahmt, entscheidet ein Gericht über sein weiteres Schicksal. Daher muss man sehr vorsichtig sein, wenn man einen Hund kauft, der nicht von einem eingetragenen Züchter stammt, besonders wenn man mit dem Tier nach Großbritannien einreisen will. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Großbritannien mitzunehmen.
Zitatende
Auf Anfrage eines HH ob ein Amstaff mit einreisen kann wurde abgeraten da keine Garantie vorliegt das er einreise dürfte. Es liegt im Ermessen des Amtstierarztes bei der Einreise ob der Hund unter diese Regel fällt oder nicht.
Da besagte Rasse (meine hier den staffBullterrier) aber in England bekannt, aus England ist und sehr beliebt ist stehe ich der Einreise egentlich positiv gegenüber.
Ich darf dann nur nie zurück wollen. Denk ich. Ich verstehe das nicht, macht das irgendein Sinn???? Ob sich das ändert in den nächsten Jahren?
Grummelige Grüße
Sandra :kopfwand: