Hallo liebe Foris!
Ich könnte mal eure Hilfe gebrauchen.
Ich bin ja zur Zeit zu Besuch in der Hauptstadt. Und heute hatte ich dann in "nettes" Treffen mit einer Mitarbeiterin der WBG, bei der mein bester Freund seine Wohnung hat.
Sie faste mich auf der Strasse ab. Und spätestens in solchen Augenblicken frage ich mich woher sie weiss wann ich mit den Hunden Gassi gehe.
Olle Regelmässigkeit im Urlaub.
Die nette Dame erzählte mir erst mal ich würde dort ja jetzt wohnen und das ginge mal garnicht. Daraufhin erwiderte ich ihr, das ich seit letzte Woche Samstag auf Besuch bin, bis morgen noch.
Dann erwähnte sie, ich sei ja schliesslich sehr oft hier. Ich: ja das letzte Mal im April. Mit einer halbjährlichen Regelmässigkeit bin ich hier. Sie daraufhin: Da habe ich aber was anderes gehört. Ich habe ihr dann angeboten ihr meinen Urlaubsplan zu zusenden. Darauf war das Thema vom Tisch.
Dann erzählte mir, dass, wenn jemand mit Hunden zu Besuch kommt, der Mieter vorher einen schriftlichen Antrag stellen muss zur Erlaubnis.
So... und das wäre mir vollkommen neu. Was ich ihr auch sagte.
Nun meine Frage, ist es wirklich so, das der Mieter einen Antrag stellen muss, wenn jemand mit Hunden zu Besuch ist?
Ich bin ja nun schon ein paar Jahre weg aus D. und bin dementsprechend nicht mehr so ganz auf dem laufenden was die Gesetzeslage betrifft.
Wo finde ich diese Gesetzesänderung?
Kann mir jemand den Paragraphen nennen, wo es um Besuchshunde geht?
Ich war immer der festen Überzeugung das Besuchshunde bis zu einer gewissen Zeit erlaubt sind.
Der Rest des Gespräches war übrigens auch ganz lustig. Die Hunde, besonders die beiden Grossen, würden den ganzen Tag Krach machen. Ja ne is klar.... Als ich sie darauf hinwies das die beiden Grossen 11 und 13 Jahre alt sind und doch eher dazu neigen in der Wohnung zu schlafen, mit entsprechendem Hinweis meinerseits das ich dabei bin, kam als nächstes gleich, das man das Pfotengetrappel hört.
Joar... Betondecke und Teppich drauf. 
Ach ja und das die Hunde durch das Treppenhaus laufen, stört natürlich auch. 
Das einzige wo ich ihr Recht gab, war das ich die Hunde nicht angeleint hatte. Als ich sie dann anleinen wollte knallte sie mir äusserst freundlich " Die machen sie ja eh hinterm Haus wieder ab!" an den Kopp.
Was ich dann natürlich auch bejahte, da dort das Grundstück der WBG zu Ende ist.
Ach ja... und sie hat mit Sanktionen gegen meinen besten Freund gedroht. Was kann sie da sanktionieren? Weiss das einer?
Jaja... was lernen wir wieder draus.... der liebe Gott weiss alles, deine Nachbarn noch mehr.