Beiträge von RiotheRat

    Herrje - Herr wirf Hirn vom Himmel . Herr vergib Ihnen, enn sie wissen nicht was Sie tun ...


    Ein Mensch ist kein Hund, eine Gruppe von Menschen mit Hund ist auch kein Rudel. Kein Mensch spricht "hündisch" ... ein Nackengriff hat bei Hunden nunmal seine feste, durch Evolution lange gewachsene Bedeutung. Da ein Mensch nicht "hündisch" spricht sollte man derartigen Mist lassen. Und man solte Leuten die ohnehin schon bedrückt sind nicht auch noch solchen Mist suggerieren.


    Für diese Fragestellung hier wurden schon Anfangswege aufgezeigt die sinniger sind. Weg mit dem nächtlichen Zwinger, weg mit der Hundecouch. Beide Hunde sollten gleichberechtigt behandelt werden, auch wenn der "Einsatzzweck" doch unterschiedlich ist. Ein jagdlich geführter Hund verweichlicht bestimmt nicht, oder taugt weniger zur Jagd nur weil er nachts im Haus schlafen darf.


    Als kleiner Tipp noch - steht bei Euch in der Familie demnächt ein Geburtstag bei einem der Eltern an? Dann könnte man anlässlich des Geburtstags ein gutes Buch über Hundehaltung und Hundeerziehung verschenken. Schwarz auf weiss glauben es die "Regierenden" oftmals eher als aus dem Mund des Nachwuchses ...


    RtR

    Was Deine Selbständigkeit betrifft und den damit verbundenen "Verdienstausfall" sehe ich eher schwarz, wenn die "Sache" (= der Hund) nicht dazu dient dafür zu Sorgen, dass Ihr gemeinsam Geld erwirtschaftet. Bei einem Haustier das "nur" der emotionalen Erbauung dient wirst Du da wohl eher schlechte Papiere haben.


    Tierheilpraktiker wird wohl eher auch nicht bezahlt werden. Für solchen "Hokus-Pokus" ist es scho schwierig "normale" Tierkrankenversicherungen zu finden, was glaubst Du denn wie das ist wenn eine gegnerische Versicherung Schäden regulieren muss?


    Der Rest wird sicherlich reguliert, nach den Regularien einer Versicherung. Und "Mildtäter" sind die alle nicht. Benzin wirst Du z.B. wohl erstattet bekommen. Anzahl der notwendigen TA-Besuche mal Kilometer der kürzestmöglichen Wegstrecke. Der notwendige Tierarzt wird wohl auch bezahlt werden und sofern Du dabei belegbare Barausgaben hattest, diese ebenfalls.


    RtR

    Das was Eurer Hündin und Euch passiert ist, ist ein schwerer und sicherlich auch völlig unnötiger Schlag. Das einzige was ich für Euch tun kann, ist der Versuch Fragen zu benatworten.

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    Aber, bis auf ein Schiedsverfahren wo die Ärztin zur der Sache Stellung nehmen muss und über eine Vergütung an uns verhandelt werden soll, werden wir nicht einmal erfahren ob ein Verfahren gegen sie laufen wird, wo entschieden wird ob sie weiter arbeiten darf oder nicht.


    Einer Zahlung sollte die Tierärztin gelassen entgegen blicken können. Solche tierärztlichen "Kunstfehler" sind durch Betriebsversicherungen gedeckt. Und wie immer im Leben wenn eine Versicherung beteiligt ist, weret auch Ihr Euch Fragen gefallen lassen müssen. Ob Ihr alles unternommen was von tierärtlcher Seite angeordnet wurde um eine gute OP-Nachsorge sicher zu stellen.


    Ihr werdet Euch auch die Frage gefallen lassen müssen warum die 3,5 Liter nicht früher entdeckt wurden. Immerhin sind dies (in Gewichtsanteilen) um die 10% eines ausgewachsenen Hundes. Es wird auch sicherlich die Frage kommen, warum Ihr nicht früher etwas unternommen hat. Das ist die Problematik bei Rechtsstreitigkeiten - diese können oft ziemlich ekelig werden.


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    wir möchten dafür Sorgen das sie nicht mehr in diesem Beruf arbeiten darf


    Ich bin mir ziemlich sicher dass die Tierärztin weiter arbeiten wird. Der ein,- oder zweimalige Verlust eines Tieres wird nicht ausreichen um Ihr "das Handwerk zu legen". Um ein Berufsverbot zu erreichen müsste die Dame schon dauernd und in erheblichen Umfange Tiere verlieren. Und das dann auch noch grob fahrlässig und nicht nur fahrlässig.


    Von daher war es sicherlich richtig (und wichtig) den Hund zu einer pathologischen Untersuchung in das Veterinäruntersuchungsamt zu bringen.


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    Lohnt es sich einen Rechtsantwält einzuschalten?


    Es lohnt sich immer einen Anwalt zu befragen wenn man sich nicht sicher ist. Da Ihr ja einiges auf der Liste stehen habt was Ihr gerne erreichen möchtet (Schadensersatz, Berufsverbot, wahrscheinlich auch Schmerzensgeld), ist es sicher nicht unklug fachkundigen Rat einzuholen.


    Alerdings solltet Ihr vorher Eure Rechtschutzversicherung fragen, so Ihr denn eine habt, ob die Kosten übernommen werden. Nicht jede private Rechtschutzversicherung deckt alle Risiken ab. Es wäre sinnlos wenn Ihr einen (wie auch immer gearteten) "Sieg" erringt, dafür aber einen nicht unerheblichen Geldbetrag einsetzen müsst.


    RtR

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    Ich sehe mich eher in einer neutralen Position. Ich möchte das steuerliche richtige Ergebnis finden, nicht das höchstmögliche für den Staat..


    Ich zieh wieder nach Hessen :!:


    RtR

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    Da teilen ,glaub ich,die Vermieter diesen Hanseln mit,wenn gerade jemand neu einzieht.Anders kann ich mir nicht erklären,daß der GEZ-Mensch schon vor der Tür steht,wenn man grad noch Umzugskartons in die neue Wohnung schleppt.


    Die Einwohnermeldeämter teilen den Rundfunk,- und Fernsehabzockis neuerdings Adressänderungen mit. Von daher braucht einen da nichts wundern.


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    Allerdings sollte sich jeder in NRW mal den § 18 des Landeshundegesetzes ansehen, wenn er vorhat zu blocken.


    Hier:


    Keine Panik auf der Titanic - Landesrecht bricht niemals (!) das Grundgesetz! Ein Beispiel aus der hessischen Verfassung:


    Zitat

    Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der
    Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder
    beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
    Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
    Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.


    Dem steht unser Grundgesetz gegenüber:


    Zitat

    Die Todesstrafe ist abgeschafft.


    Wenn also jemand das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung angreifen möchte reicht eine "Hundehaltung" und "Auskunftsverweigerung" nicht aus. Da musst Du schon Top-Terrorist sein - und dann ist die entzogene Hundesteuer wohl eher zweitrangig.


    RtR

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    Diese Ausspioniererei geht mir so dermassen auf den Senkel


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    analog zur GEZ


    Ja nun - wie soll ich sagen ... die GEZ hätte gerne Geld von uns. Allerdings nicht von den Menschen, sondern von Boomer. Ein übereifriger Aussendienstler von diesem Saftladen hat den Hund angemeldet, weil sein Name an der Haustüre steht.


    Irgendwann lässt sich das mit dieser menschen,- und zeitfressenden Apparatur ja klären, aber bis man soweit ist hat man erstmal nur Stress.


    Ach ja, der beste Gag in dieser Sache war die freundliche Auskunft dass deren Aussendienstler niemals nicht jemanden anmelden, das hätten wir wohl selber gemacht.


    GEZ-gefrustete Grüsse, RtR

    Zitat

    In die Schweiz und einigen anderen europäischen Ländern dürfen kupierte Hunde auch nicht mehr eingeführt werden. Ausnahmen sind Kurzbesuche von Ausländern, ein Nachweis der Amputation infolge medizinischer Indikation oder nachweisliches Kupieren vor Inkrafttreten der Bestimmungen.


    Alle verstümmelten Hunde bleiben "draussen". So einfach kann das sein. Die Schweiz machts vor - es wäre so einfach es nachzumachen. Siehe hier: [wiki]Kupieren[/wiki]


    RtR

    Ich will auch so eine Hundezählung haben, bitte, bitte! Ich gebe auch nicht meinem Drang nach unerwünschte Besucher sang,- und klanglos vom Grundstück zu schmeissen.


    Ich habe eine viel bessere Idee - ich behaupte dass ich glaube dass der Nachbar links von uns 3 Hunde hat und der Nachbar rechts von uns sogar zwei von den ganz, ganz schlimmen und blutrünstigen Listenhunden.


    Wenn das dann jeder macht, erfüllt ziviler Ungehorsam mal wieder seinen Zweck, der gläserne Bürger wird ad absurdum geführt und die hübsche, neue Statistik ist wertlos.


    RtR