In Berlin ist das auf jeden Fall so:
Auszug aus dem Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin
Vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 338)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Halten und Führen von Hunden
(5) Hunde sind mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher zu kennzeichnen. Der zuständigen Behörde ist auf deren Verlangen die Chipnummer mitzuteilen oder der Hund zum Aus-lesen des Chips vorzuführen. Dabei sind die Hundehalter und Hunde führenden Personen verpflichtet, das Auslesen der Chipnummer zu dulden und zu unterstützen. Die zuständige Behörde speichert die Chipnummer, insbesondere in Verbindung mit personenbezogenen Daten des Hundehalters und weiteren Daten des Hundes, nur im Einzelfall. Für die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung dieser Daten durch die zuständige Behörde gelten die Regelungen des § 11.
Quelle: http://www.berlin.de/imperia/md/con…hundegesetz.pdf
Wobei Hunde mit Tätonr. bis 2010(?) nachgechipt werden müssen.