Berliner Hundegesetz:
§ 1 [1] Halten und Führen von Hunden
(3) 1Hunde dürfen außerhalb eines eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt sein. 2Wer einen Hund außerhalb eines eingefriedeten Besitztums führt, muss die Gewähr dafür bieten, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch den Hund nicht gefährdet werden.
(4) Hunde dürfen nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Vorschriften dieses Gesetzes eingehalten werden.
Lieber TS, du weißt schon, dass wenn du einen Hund hast dich an gesetzliche Regelungen zu halten hast???
Und dir ist bewusst, dass es durch Leute wie dich solche Gesetzte gibt und verschärft werden???
Aber nein, hier wird nur auf die eigene Bequemlichkeit, Schadenfreude, Faulheit, Unwissenheit usw. geachtet.
Möchte dich mal in einer Position (z.B. mit Leinenagressiven Hund im Training, mit Kind was Angst vor Hunden hat, Baby im Kinderwagen oder als alte gebrechliche Omi) sehen und dann deine Reaktion, wenn ein unangeleinter, unerzogerner "Köter" den Weg auf dich zugerannt kommt 
Traurig, dass solche Leute die Zeit und Nerven haben so ein Thema zu posten, anstatt mal ihren A... lüften zu gehen (nichts allgemein gegen Halter mit Hunden die problematisch sind, aber auch wenn man nicht aktiv daran arbeitet gibt es immer noch die Möglichkeiten der Sicherung durch SL, Maulkorb usw.)