Beiträge von LasPatitas

    Zitat


    Man fragt sich warum es anscheinend keine Alternative zu den blöden Bleikugeln gibt.

    Doch es gibt bleifreie Munition. In einigen Ländern wurde auch schon Bleimunition verboten.

    Das ist alles eine Frage von Regierung und Rüstungsindustrie (die ja alle Maschinen umstellen oder neu kaufen müsste um andere Munition herzustellen).

    Wenn die Welpen nicht geimpft usw. sind, dann sind 300 € für einen Hund viel Geld (Decksumme wird es nicht gegeben haben, Impfung für die Hündinn auch nicht, etwas mehr Futter für die Hündinn und das wars).

    Kommen da vier Welpen raus, sind das schon mal 1200 €.......

    Zitat

    Ich finde es sehr gewagt, zu einem unererzogenem 4jährigen einen Welpen dazu zu nehmen!
    Da sind Probleme vorprogramiert und die Fragen nach Futter oder Spielzeug eher zweitrangig.

    Sara (Labrador Hündin) war 2 Jahre als ich sie kennengelernt hab und total unerzogen. Mit 5 Jahren (und Erziehung) und ein paar Besuche von einem Gasthund war klar, dass alle (Hund und Halter) bereit sind für einen zweiten Hund (Dalmatiner).

    Ich finde es auch äußert gewagt einen Dalmi-Labbimix zu einem Hund dazu zuholen, der noch ein paar Baustellen hat die gerade in dem Bereich bewachen von Grund und anbellen (von Mensch und Tier?) sind.

    Vielleicht gehst du erstmal mit dem Ersthund in die Hundeschule, dann hast du Beschäftigung genug.

    Zitat

    LasPatitas

    Bist du schon mal bei Rot über die Straße gelatscht? Schon mal "blöder Sack" oder so zu jemanden gesagt? Hast du noch nie in deinem Leben was gemacht, was möglicherweise irgendwie nicht ganz gesetzeskonform war? Und überhaupt, nur weil ein Hund irgendwo durch die Gegend hüpft und nicht auf Rückruf reagiert, heisst noch lange nicht, dass darin eine "Gefährdung" im Sinne des von dir zitierten Gesetzes liegt, dies ist nämlich ein ziemlich auslegungsbedürftiger Begriff.

    Dass du dem Berliner Hundegesetz scheinbar bundesweite Geltung unterstellst, stört mich jetzt weniger, weil solche Bestimmungen tatsächlich in den meisten Hundegesetzen zu finden sein dürften.


    Klar bin ich schon mal über rot über die Ampel gelaufen- hab damit aber niemanden gefährdet.

    Und zum Thema Berliner Hundegesetzt- die TS kam bzw komtm aus Berlin. :sleep:

    Waschlappen mit kalten Wasser bringt Linderung.

    Sollten andere Symptome auftreten, wie Schwellungen, Atemnot musst du natürlich zum Tierarzt.

    Ich sage es mal milde: Pedigree ist nicht gerade so "toll" (enthält oft Salz und Zucker. Man bedenke nur mal Dentastix für die Zähne, die Zuckerenthalten :???: ).

    Da du geschrieben hast, dass euer Hund zuerst eher unsicher gegenüber den Auto reagiert habt und dann auf "Konfrontation" ging, kann es natürlich sein, dass er die Autos, weil sie ihm unheimlich sind, vertreiben wollte.

    Ein Abbruch des Verhaltens muss aber nicht unbedingt mit einer Gefühlsänderung bei eurem Hund gegenüber Autos einhergehen. Deswegen ist es wichtig, den Hund zu beobachten, ob er entspannt ist in den Situationen oder einfach nur Meideverhalten zeigt.

    Das ist deshalb so wichitg, weil er ohne Gefühlsveränderung zum Gegenstand/Person/Tier immer wieder in sein altes Verhaltensmuster hineinfallen kann.

    Zitat

    Es geht doch hier gar nicht ums Rechthaben und Richtigmachen! Ist das immer noch nicht klar? Es geht einzig und allein darum, dass wir alle nicht perfekt sind und uns im Falle eines Zwischenfalls mal auf diesen Tatbestand besinnen sollten.
    Immer kommt noch einer und fängt wieder von vorn an... :sleep: .

    Niemand ist perfekt, aber man kann einfach voraussichtlich Denken, Rücksicht nehmen und aus Fehlern lernen...und nicht noch "blöd grinsend" daneben stehen, wenn man "mal wieder nicht" auf gepasst hat.

    Berliner Hundegesetz:

    § 1 [1] Halten und Führen von Hunden

    (3) 1Hunde dürfen außerhalb eines eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt sein. 2Wer einen Hund außerhalb eines eingefriedeten Besitztums führt, muss die Gewähr dafür bieten, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch den Hund nicht gefährdet werden.

    (4) Hunde dürfen nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Vorschriften dieses Gesetzes eingehalten werden.


    Lieber TS, du weißt schon, dass wenn du einen Hund hast dich an gesetzliche Regelungen zu halten hast???

    Und dir ist bewusst, dass es durch Leute wie dich solche Gesetzte gibt und verschärft werden???


    Aber nein, hier wird nur auf die eigene Bequemlichkeit, Schadenfreude, Faulheit, Unwissenheit usw. geachtet.

    Möchte dich mal in einer Position (z.B. mit Leinenagressiven Hund im Training, mit Kind was Angst vor Hunden hat, Baby im Kinderwagen oder als alte gebrechliche Omi) sehen und dann deine Reaktion, wenn ein unangeleinter, unerzogerner "Köter" den Weg auf dich zugerannt kommt :ugly:

    Traurig, dass solche Leute die Zeit und Nerven haben so ein Thema zu posten, anstatt mal ihren A... lüften zu gehen (nichts allgemein gegen Halter mit Hunden die problematisch sind, aber auch wenn man nicht aktiv daran arbeitet gibt es immer noch die Möglichkeiten der Sicherung durch SL, Maulkorb usw.)