Sind dir denn schlechte Haltungsbedingungen aufgefallen als du deinen Hund geholt hast?
Beiträge von MatzeSK
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Und man sollte auch an den Energievelust denken, den die Häsin erleidet und dadurch vielleicht weniger Milch produziert.
Björn hast du dir vielleicht schon mal überlegt warum sich Jäger und Förster vielleicht so verhalten.
1. Haben sie die Erfahrung gemacht das auf eine Bitte die Hunde nicht angeleint werden, also erzählt man was von Gesetzen.
2. Haben viele Jäger (darunter auch ich) die Erfahrung gemacht das viele Hunde, die frei laufen, nicht am Wild abrufbar sind.
Hundeführer haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. -
Brut und Setzzeit ist überall.
Aber die rechtlichen Folgen sind verschieden. -
eineRose:
Das ist nicht ganz richtig, ein Hund darf nur erschossen werden, wenn er wildert. Die Def. vom Wildern ist in den Landesjagdgesetzen geregelt. In manchen Bundesländernreicht es wenn der Hund außerhalb des Einwirkungsbereich des Besitzers befindet.
In Feldern und Wiesen werden auch Jungtiere aufgezogen (Hase, Hühnervogel, Kibitz, Reh,......).
Also wäre es angebracht deinen Hund auch nicht frei über Felder und Wiesen laufen zu lassen.
Zum Betretungsrecht von Feldern und Wiesen, nach meinen Wissenstand gibt es freies Betretungsrecht, solange auf den Feldern und Wiesen nichts wächst, was der Bauer angebaut und nutzen will. Ist ja auch logisch, ,mähen ist blöd wenn die Wiese platt getrampelt ist.Kurz OT: Ich finde es schade das es sich hier oft so anhört, als wäre die Angst vor Jägern der Grund dafür, dass die Leute ihre Hunde anleinen, und nicht der Schutz der Tiere.
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Ja, die meisten Jäger ziehen Hunde mit Papieren vor. Bei Jagdhunden zählt ja nicht nur das Aussehen und die Gesundheit für die Zuchtzulassung, sondern sie müssen auch bestimmte Leistungen bei jagdlichen Prüfungen bringen um zur Zucht zugelassen zu werden.
Wenn mir jetzt z.b. ein Hund ohne Papiere angeboten wird, kann es ja sein das Mutter oder/und Vater nicht schussfest sind oder keinen spurlaut haben. -
Der VDH hat die jagdliche Hoheit an den JGHV(Jagdgebrauchshundeverband) gegeben. Um Mitglied im JGHV sein, muß der Rasseverein auch Mitglied im VDH sein. Ausnahmen sind meines Wissens nur der Verein Jagd-Beagle und der Verein Jagd-Teckel.
Hunde mit Papieren dieser Rassen(JGHV) dürfen jagdliche Prüfungen ihrer Vereine machen.
In manchen Bundesländern dürfen Hunde ohne Papiere an den Brauchbarkeitsprüfungen der Jägerschaft teilnehmen. Diese Hunde müssen aber vom Aussehen einer Jagdhundrasse zugeordnet werden können.
Das ist mein Wissenstand. Kann nicht garantieren das er absolut richtig ist. -
Aus dem Standart:
"Grundsätzlich gibt es beim Kleinen Münsterländer die Farbunterscheidung zwischen braun-weiss und braunschimmel. Einen angewölften Leistungsunterschied des Hundes besteht zwischen den beiden Varianten nicht. Gelegentlich kommen lohfarbene (sogenannte Jungklaus´sche) Abzeichen an Fang und Augen vor. " -
Der Hund ist doch schwarz-weiß oder?
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https://www.dogforum.de/ftopic75146.html
Da ist nichts mit Zuchtzulassung oder Papieren. -
Zu früh.
Ich dachte es wär kein KLM, sondern eine Mischung.