ZitatAlso wie ich ja auf Seite 5 glaube ich schon geschrieben hatte hat mein Hund ja mal einen anderen Hund auf meinem Grundstück verletzt. Mein Hund MUSS entweder an der Leine (höchstens 2 meter lang) in den Garten ODER einen Maulkorb in unserem Garten tragen seitdem. Und das hat unser Landkreis mit dem Ordnungsamt zusammen beschlossen. Wenn ich gegen diese Auflage verstosse muss ich 500 Euro Bussgeld zahlen und mit meinem Hund zum Wesenstest.
Also denke ich das auch bei einer getöteten Katze sowas passieren kann. Denn mein Hund hat den anderen Hund verletzt, nicht getötet, und trotzdem habe ich diese Auflage nun. Ich hab mich allerdings für die Leine entschieden.
Nun, dann hast du aber nicht alle Einzelheiten erörtert...war Euer Grundstück nicht ausreichend gesichert???( oder warum war der fremde Hund unbefugt in Eurem Garten)...hast Du Deine Aufsichtspflicht vernachlässigt???...und warum muß Dein Hund draussen einen MK tragen???...gibt es dazu eine Vorgeschichte??
...allein aus dem Grund, das ein Hund einen fremden Hund auf dem eigenen Grundstück verletzt hat (und dazu noch unbefugt)...hat niemand das Recht Deinen Hund eine MK Pflicht in Deinem Garten aufzuerlegen.
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Übrigens ist das Grundstück auch zuwenig gesichert, wenn der Hund die Möglichkeit hat seine Schnauze durch den Zwischenraum eines Zaunes zu stecken, wo es möglicher Weise zu Beißunfällen an mensch und Tier kommen kann.