Ich bin jetzt nicht so der Experte in dieser Sache,
aber ich verstehe diesen Part hier eher so:
Es steht geschrieben, dass Arbeitgeber grds 2 Wochen am Stück gewähren muss.
wenn der AN für einen längeren Zeitraum Urlaub machen will, gerade wenn Reisen ins Ausland oder so geplant wird, daß halt eben die 2 Wochen am Stück sein müssen.
Alles, was drüber ist, nun, die Sache zwischen AG und AN.
Wenn der AN aber sagt, ich will nicht an einem Stück so lange Urlaub machen, sondern lieber meine Tage so und so aufteilen, dann sollte das doch die private Sache vom AN sein.
Ich kann mir auch eher vorstellen, daß der strengste AG diese Entscheidung eher befürworten würde, als wenn ein AN lieber für zwei Wochen am Stück sonstwohin verschwindet. 