Grundgütiger, ich habe mir gerade die Hundeverordnung von NRW angesehen. Wie sind DIE denn drauf?
Also erstens hätte der Staff einen Maulkorb tragen müssen, steht da.
Allerdings haben die auch sowohl den Mastino Napolitano als auch den "Römischen Kampfhund" in Liste I (was ist denn der römische Kampfhund? Lt. Recherche gibt es diese Rasse gar nicht, genau wie den "chinesischen Kampfhund")
In Liste II (Hunde die zwar gehalten werden dürfen, aber außer der ständigen Maulkorbpflicht alle Haltungskriterien für Liste I-Hunde erfüllen müssen) taucht z.B. der Briard auf :-?
Mach ich jetzt einen Denkfehler oder haben diejenigen, die diese Liste erstellt haben, überhaupt gar keine Ahnung?
Hier mal zum Nachlesen:
http://www.xexpress.de/xservices/hund…ordnung_nrw.htm