Stimmt, allerdings schert sich außerhalb der BuS hier niemand darum, solange der Hund in Reichweite des Besitzers ist und abrufbar.
Kiebig werden sie nur (zu Recht!)wenn der Hund wirklich beim Wildern, oder dem Versuch dazu, erwischt wird. Sonst sagt hier niemand was, wenn ein Hund im Wald ohne Leine läuft.
Ich dachte immer, daß NRW mit der 40/60-Regelung strengere Gesetze hätte als Nds. Guck an, wieder was gelernt.