Hab gerade noch das gefunden:
"Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den
überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche
mindestens sechs Quadratmeter betragen."
http://wdb.fh-sm.de/UrhRFallloesungWohnhaus
Wieviel dann mindestens für 2 Hunde? Auch wieder + die Hälfte, also 9m²? Zählt eine Hütte zu uneingeschränkt benutzbarer Fläche dazu?