Ich habe auch mal kurz ne Frage dazu. Habe mich gestern auch mal intensiv damit beschäftigt und das hier gefunden:
Zitat...zu b) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
ba) Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 LHundG NRW mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
bb) Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
.....
(Quelle: http://www.wesel.de/C125747B004C74…31?opendocument)
So stehts bei uns in der Verordnung. Wenn ich jetzt mit meinem Hund VPG mache, ist er dann automatisch gefährlich und muss Maulkorb und 1m Leine tragen?