ZitatIch habe mir die Seite jetzt auch ausgedruckt und in den Impfpass gelegt, denn meine TÄ hat da vermerkt, daß dieses Jahr wieder TW geimpft werden soll. Mach und will ich jetzt aber nicht und möchte etwas in der Hand haben, um vorlegen zu können, daß das nicht auch nicht notwendig ist.
Leider reicht das nicht.
Auch wenn dieser Impfstoff für mindestens 2-3 Jahre schützt, ist rechtlich gesehen der Eintrag im Impfpass maßgeblich. Für eine Auslandsreise brauchst du einen gültigen Eintrag im Impfpass und keinen Beipackzettel. Leider.
Du könntest deinen TA bitten, den Eintrag (mit Stempel und Unterschrift) zu ändern.