Generell ist es so: der Begriff ist NICHT rechtlich geschützt! Anders als in anderen Bereichn (z.B. Kinder-/Jugendtherapeut).
Und JA: Jeder kann seinen "lieben" Hund auf die Menschheit loslassen - egal ob es für Hund und/oder Mensch sinnvoll ist.
Ich selber spreche auch lieber von Therapiebegleithund, da nicht der Hund, sondern der Mensch die Therapie macht. In meinen Augen ist der Hund "nur" ein Hilfsmittel.
Ob eine Ausbildung sinnvoll ist, muss jede/r selbst entscheiden. Ob diese dann dein Arbeitgeber bezahlt ist Verhandlungs- und Glückssache.
Bei meinem Welpen, den ich u.a. im Bereich Streetwork einsetzen will, werde ich folgendermaßen vorgehen:
- Grundgehorsam üben evtl. mit dem Ziel Begleithundeprüfung
- Gemeinsam mit einer Hundetrainerin mit Ausbildung "Tiergestütze Pädagogik" einen maßgeschneiderten Trainingsplan für einen "Streetwork-Hund" erstellen (z.B, Mitarbeit in der Sozialen Gruppenarbeit etc.)
- Am Ende von einem Gutachter ein Gutachteb erstellen lassen, das er für meine Arbeit geeignet ist.
Da ich sicher nicht bis zur Rente Streetworkerin bleiben will, werde ich bei Lolek´s Ausbildung auch Elemente aus dem Bereich Besuchsdienst und Arbeit mit Kindergruppen (Wie gehe ich richtig mit Hund um) reinkommen. Das wird sich aber zeigen, wenn ich den Trainingsplan erstelle.
Bei meinem Arbeitgeber werde ich beantragen, das ich die "speziellen" Trainingsstunden auf Arbeitszeit machen kann. Finanziell werde alles ich übernehmen. Soll ja mein Hund bleiben.
Wenn dann BH und Gutachten vorliegen, will ich ihn konzeptionell in meiner Arbeit verankern und ihn mir von meinem Arbeitgeber als "Diensthund" anerkennen lassen. Damit hoffe ich dann, ihn "steuerlich abesetzen" zu können. Und ich hoffe, das ich dann auch eine passende Versicherung finde.
Ich habe mich bewusst gegen eine Ausbildung entschieden, da der Begriff nicht rechtlich geschützt ist und mir für "irgendeinen Wisch" die Ausbildungen einfach zu teuer sind!
Aber ich habe mich lange damit beschäftigt und mich bewusst dagegen entschieden!