Beiträge von ruelpserle

    Ich mit den Hunden in der Bahn - nach der Arbeit und einem schönen, gemütlichen, ca 1,5-stündigem Spaziergang. Beide Hunde liegen entspannt da und schliefen.
    An einem Bahnhof wartet der Zug ne Weile auf den Gegenzug, meist mit offener Tür.

    Ein Mann steigt aus... steht noch kurz vor der Tür und meint plötzlich "Passen sie ja auf, das die Hunde nicht plötzlich rausspringen!!!"
    Ich: :???:

    Ja, es gibt die moralische Seite - wie würdest Du Dich als Verletzter fühlen, wenn Deine Verletzung aufgrund eines fahrlässigen Verhaltens eines anderen Menschen überhaupt erst entstehen konnte? Und wie würdest Du Dich fühlen, wenn aufgrund Deines Verhaltens ein Mensch verletzt wird - vielleicht so schwer, dass er sein Leben lang beeinträchtigt ist? Ich denke, dass ist für beide Seiten nicht so doll ... und warum sollte man das hier nicht als Aspekt aufführen dürfen?
    Und dann gibts die "rechtliche" Seite - die spielt eine Rolle, wenn es um die Kosten geht, die aufgrund eines Unfalles entstehen, ausgelöst durch einen "absichtlich" unangeleinten Hund. Man muss doch nicht meinen, dass eine Haftpflicht sich nicht wehrt, wenn es dabei um die Begleichung erheblicher Kosten geht, wie zum Beispiel bei Personenschäden. Es gibt Haftpflichtversicherungen die schließen sogar ausdrücklich aus, Schäden zu bezahlen, die ein unangeleinter Hund verursacht hat. Ist örtlich durch die Gemeinde geregelt, dass Hund an der Leine zu führen ist, leistet die Haftpflicht nichts, wenn er unangeleint einen Schaden verursacht.

    Aber es nun gut ... ich bleibe dabei, es verantwortungslos gegenüber Autofahrern zu finden, einen Hund ohne Leine an einer Straße vorbeizuführen. Zumal auch dem Autofahrer per Gericht eine Mitschuld aufgebrummt werden kann, weil er den Hund hätte sehen und ausweichen können. Das finde ich daran am Beschissendsten ... eigentlich absolut unschuldig und trotzdem auf seinem Schaden zum Teil sitzen bleiben. Hoffentlich wenigstens kein körperlicher Dauerschaden ... denn körperliche Schäden, sind mit keinem Geld aufzuwiegen.

    Ja, ich stimme dir zu. Allerdings sehe ich nicht per se in jedem menschlichen Verhalten ein Gefahrenpotential. Und per se bedeutet für mich auch nicht: "Ooooh... unangeleinter Hund.... GEFAHR.... DANGER... ALAAAAAARM!". Ich seh da erst mal nen unangeleinten Hund.


    Ich leine meine Hunde in den Situationen an, die für mich ein Gefahrenpotential beinhalten.
    Das wiederum hängt ab von:

    • dem Hund:
      Hoover wird älter und manchmal ein wenig "dattriger". Deshalb muss sich öfters an die Leine, da sie in Situationen, die früher kein Problem waren, heute manchmal komisch reagiert.
    • meine Aufmerksamkeit:
      wenn ich mit meinen Hunden offline unterwegs bin, bin ich bei meinen Hunden und der Umgebung. Vor allem, in Bereichen, in denen mehr Verkehr herrscht.
    • die Umtstände:
      wie ist das Wetter (bin ich geblendet? Hab ich ne Mütze auf weil es regnet?...), wie ist meine Laune? wie viel ist los? wie verhalten sich die Hunde?....

    Ja, es mag sein, das mir rechtlich automatisch "Fahrlässigkeit" zur Last gelegt wird. Dieses Risiko gehe ich aber ein. Aber genau so wie ich zB beim Motorrad fahren mein "Risiko" gemindert habe, in dem ich ein Fahrsicherheitstraining gemacht habe, minimiere ich das Risiko beim freilaufenden durch die oben genannten Punkte.


    Aber eines würde mich dann doch mal interessieren, da ich mir das nicht so ganz vorstellen kann:
    Wie nahe darf denn die Straße sein, damit sie als nicht mehr gefährdend gilt? Und wie viel Verkehr (also, Autos/Minute), damit es als nicht mehr gefährlich gilt?

    Nur damit ich mal nen Ansatzpunkt habe.

    Du haftest aber als Halter, wenn Dein Hund in einen Unfall verwickelt wird, weil er über die Straße rennt und dadurch einen Unfall verursacht ... gibt darüber x Urteile.

    Ja, aber das ist was anderes, als zu versuchen eine Art offizielle Gesetzeslage zu konstruieren, die vorschreibt, das Hunde angeleint werden müssen. Und damit von einer ethisch-moralischen in eine rechtliche Ebene zu gelangen.

    Die Haftungsfrage gilt auch, wenn ich meinen Hund lediglich da frei laufen lasse, wo im Umkreis von 359 km keine Straßen kommen. Ich als Hundehalter_in hafte für den Blödsinn, den meine Hunde anstellen können....

    Du lieber Himmel ... dann nenne es eben Reglungen und Verpflichtungen.Hundegesetze – Wikipedia

    Ich weiß jetzt echt nicht, was Du mir sagen willst ...

    Joa.. und was steht in dem von dir zitierten Artikel unter "Regelungen in Deutschland":
    "....
    Ein pauschaler Leinenzwang, wie er von manchen Gemeinden angeordnet wurde, ist nach einem Beschluss des OVG Lüneburg im Januar 2005 unverhältnismäßig, da er die Rechte von Hundehaltern unangemessen einschränkt und lediglich von einer abstrakten Gefahr ausgehe, die sich nicht auf alle Hunde verallgemeinern lasse. Es lägen keine Erkenntnisse fachkundiger Stellen vor, welche die Notwendigkeit aufzeigen, Hunde immer und überall an der Leine zu führen.[
    ...."


    Allerdings lautet der erste Satz der Seite: "Dieser Artikel wurde wegen formaler und/oder sachlicher Mängel in der Qualitätssicherung Recht der Redaktion Recht zur Verbesserung eingetragen."


    Ich sehe hier also weder eine Rechtsgrundlage noch allgemeingültige Gesetze oder "Regelungen und Verordnungen".
    Man muss vor Ort schauen - und nochmal: In München gibt es einen kleinen allgemeinen Leinenzwang - hier sind die Gebiete gekennzeichnet bzw. benannt, in denen Leinenzwang gilt. Steht das also nirgends, darf ich meine Hunde frei laufen lassen. Ich begehe also nicht mal ne Ordnungswidrigkeit, wenn ich die Viecher an der Straße frei laifen lasse.

    Kann mir mal jemand erklären (und das meine ich wirklich ernst) was dagegen spricht, seinen Hund einfach anzuleinen? Ich meine, worin liegen die Vorteile, seinen Hund an einer (möglicherweise befahrenen) Straße offline laufen zu lassen? Erschließt sich mir grad irgendwie nicht :ka: .

    Ich kann nur für mich sprechen:
    Da ich mitten in einer großstadt wohne, müssten meine Hunde ca. 95% ihres Lebens an der Leine verbringen, denn entweder es sind immer irgendwo Straßen (meine Hundetrainerin hat mal von einem Hund erzählt, der im Englischen Garten erschrocken und weggelaufen ist und auf dem ca. 1 km entfernten vier-spurigen Mittleren Ring überfahren wurde) oder die Hundeverordnung schreibt es an den speziellen Stellen vor.

    Lächerlich diese Argumentation. Einfach nur: lächerlich (ich verkneife mir eine andere Formulierung).
    Der Text stammt übrigens nicht von mir, sondern ist ein Gesetzestext ... und Gesetze gelten doch wohl für die Allgemeinheit - oder hab ich was verpasst? Es geht um Schuld und Haftung in unser Gesellschaft und der Vermeidung von Unglück - von MENSCHEN und Tieren ...

    Auch nicht lächerlicher, als einen "Gestzestext" zu bringen, der gar keiner ist.... :D :D


    Ich hab kein Signal für "fuss" o. ä. weil ich es nicht brauche und weil ich keine Zeit und Energie auf ein vorübergehendes Hilfsmittel verschwende, wenn mein Ziel ein ganz anderes ist.

    Mich würde interessieren, was du für ein Ziel hast - das scheine ich überlesen zu haben.


    Selbst wenn es sich bei dem Hund um einen ausgebildeten seiner Art handelt, sollte dieser trotz dessen auf Straßen stets an der Leine geführt werden. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit könnte unter Umständen schon eine Katastrophe mit sich bringen.

    Es ist demnach ratsam sich verantwortungsvoll zu verhalten, um kein unnötiges Gefährdungspotenzial für Dritte zu schaffen.

    Joah.... und dem könnte man je tzt wieder die ganze Beispiele nennen, in denen etwas passiert ist, obwohl der Hund angeleint war. :roll: