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UNd noch was: ich bin absolut für zivilen Ungehorsam (dazu gehört eben auch, einen GUT FOLGENDEN Hund überall abzuleinen), aber man sollte dazu stehen, dass man etwas nicht ganz sauberes getan hat, wenn man erwischt wird - alles andere ist Querulantentum, und das nervt.
Für mich ist die Frage, was Du mit dazu stehen dann meinst.
Wenn es darum geht, dass OAler nicht beschimpft werden sollten, weil sie ihren Job machen, stimme ich sofort zu.
Aber Einspruch gegen Bußgeldbescheide einzulegen, finde ich schon sinnig, wenn sie begründet sind.
Ist zum Beispiel kein Freilaufgebiet da, habe ich keine Möglichkeit mich gesetzeskonform zu verhalten, denn ich verstoße entweder gegen das Tierschutzgesetzt (ein Bundegesetzt) oder eine Stadtverordnung.
Wenn ich mich auf den zugegebenermaßen beschwerlichen Rechtsweg einlasse, habe ich zumindest eine Chance, dass es irgendwann Rechtssicherheit gibt und der Mangel behoben wird - durch Schaffung von Freilaufflächen oder die Änderung der Verordnung.
Das bringt auch mit sich, dass einem Hunddehalter, der mehrfach wegen Verstoßes gegen den Leinenzwang erwischt wurde, nicht mehr der Hund eingezogen werden kann.
Querulantentum halte ich also auch für berechtigt, wenn man es nicht nur aus einer allgemeinen 'Dagegen!'-Haltung heraus betreibt.