Beiträge von Nocte

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    (...)

    ne wieso ich hätte doch genauso gehandelt, wie der Hauseigentümer( wenn ich denn körperlich dazu imstande wäre)...das ist doch mein gutes Recht...aber warum soll ich meinen Hund abknallen lassen?

    Den Hund einfach losschicken würde und könnte ich auch gar nicht, aber wenn er mir hilft bei mehreren bewaffneten Einbrechern, nähme ich die Hilfe dankbar an.

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    Na also...ist doch gerecht...wenn ein Einbrecher eine Waffe dabei hat...kann man davon ausgehen, das er sie benutzt...also ist es Notwehr
    ...dann besteht nur noch die Frage, ob man den eigenen Hund auch als Waffe in dieser Notsituation einsetzen dürfte (was ich aber nicht wollen würde)?

    Du lässt dich brav abknallen :schockiert:

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    Danke! Vor allem bezüglich der Show- und Arbeitslinie sehr interessant.

    Als allgemeine Info zu den Krankheiten selbst auch nochmal sehr nützlich. Aber ein paar meiner konkreten Fragen, wie die Untersuchungsergebnisse auf der Seite auftauchen sollten etc. bleiben :???:

    Nur mal als Anstoß: die Seiten dienen in erster Linie dem Verkauf, also wenn dir eine Seite oder vielmehr die Hunde drauf wirklich gefallen, dann ruf an und hake nach. Manche Züchter machen mehr, als ihnen die eigene Zuchtordnung vorschreibt. Wieder andere schreiben die Untersuchungsergebnisse nicht auf ihre Seite (wär schön).

    Sieh dir die Züchter ruhig schon ein Jahr vorher an und wenn Du dann der Ansicht bist, es passt, hasst Du viel Zeit, um auch mal Nachkommen aus deren Zucht unter die Lupe zu nehmen.

    Gott sei Dank ist dem Hauseigentümer nicht mehr passiert!

    Ich fürchte nur, dass das vor dem Gesetz dahingehend einen Unterschied macht, dass a) der Eindringling die Waffe mitbrachte und somit b) Tötungsabsicht anzunehmen war.

    Wäre allerdings die Frage, was macht der Einbrecher, wenn er seinen Hund mitbringt und es mir gelingt, diesen dann auf ihn zu hetzen? ;)

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    Ich nutz den Thread mal: Weiß jemand, wie man einen Hund von der Hundesteuer abmeldet?

    In meinem Bekanntenkreis wurde vor einigen Monaten ein Hund an jemand anderes weiter gegeben (kostenlos), da man sich kannte gabs keinen Kaufvertrag.

    Nu bekommt mein Bekannter eine Mahnung wegen der Hundesteuer.

    Muss man beweisen dass man den Hund nicht mehr hat? Also muss er noch nachträglich einen Schutzvertrag oder ähnliches machen dafür? Bekommt der neue Besitzer dann automatisch einen Steuerbescheid vom Finanzamt oder muss der sich dann selbst drum kümmern? Geht auch um zwei verschiedene Bundeländern.

    meist geben sie sich in so einem Fall damit zufrieden, wenn der neue Besitzer oder besser noch die neue Steuernummer des Hundes mitgeteilt wird. Ggf. von dem dortigen Amt eine Bescheinigung einholen, dass der Hund da gemeldet ist. Je nachdem, wie sie so drauf sind, machen die Beamten das auch schonmal auf dem kurzen Dienstweg, indem dann einfach in der neuen Gemeinde nachgefragt wird, ob die Angaben stimmen.

    Unsere Beamten hier sind da ganz cool.

    Vor dem Gesetz gibt es ja die Regelung, dass gesunde Hunde nicht eingeschläfert werden dürfen, auch dann nicht, wenn sie in einen massiven Beißvorfall verwickelt waren.

    Während wohl viele Hundehalter das beim eigenen Hund und Familienmitglied begrüßenswert finden, frage ich mich, wie soll man im Tierschutz damit umgehen?

    Es gibt kaum Plätze für solche Hunde, schon gar nicht für Hunde aus privaten Organisationen.

    Die Resozialisierung ist teuer und zeitintensiv, von Steuern und Auflagen ganz zu schweigen.

    Selbst wenn der Hund ein solches Programm durchlaufen hat und einen Wesenstest bestanden, würdet ihr ihn ohne Bauchschmerzen vermitteln? Aufklärung über alles, was war natürlich vorausgesetzt.

    Wie seht ihr das?

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    Ihr meckert Alle an der aktuellen Gesetzeslage rum...wie sieht denn in Euren Augen eine vernünftige Gesetzgebung aus? :???:

    Haben wir doch schon geschrieben!

    Ich persönlich bin der Ansicht, dass bei ausreichender Sicherung des Hundes der Einbrecher keinen Anspruch auf Schadenersatz haben dürfte, weil er sich willentlich und wissentlich in eine unnötige Gefahr begibt. Die Situation ist schließlich nur von seiner Seite aus vermeidbar und abwendbar.

    Da Du der Ansicht bist, dass HH sich dann aus der Verantwortung stehlen können, würde ich mich noch auf 50 / 50 einlassen. Aber bei der anschließenden Beurteilung des Hundes auf Gefährlichkeit, müsste berücksichtigt werden, dass der Hund keine generelle Gefährung der Öffentlichkeit darstellt, die größer als die durch 'normale' Hunde ist. Der Hund sollte also schon gar nicht mit Leinenzwang und Co. bedacht werden.

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    Na, wer weiß denn, wo der einzelne Ausgeraubte die Grenze zieht? Gäbe es sonst den Begriff "Selbstjustiz"?
    Das hat nichts mit Türaufhalten zu tun.
    Aber die Bestrafung sollen wir als zivilisierte Bürger dem Gesetz überlassen. Sobald jemand in meine Bude eingestiegen ist und ich erwische ihn, ist das Verbrechen trotzdem schon geschehen und ich darf laut Gesetz nicht mehr tun, als den Verdächtigen festhalten, bis die Exekutive eingetroffen ist - auch wenn's mich in der Faust noch so sehr juckt.
    Ist nun mal so.
    Ich kann selber nicht sagen, wie weit mir die Sicherung durchbrennen würde, wenn ich plötzlich jemanden mit den Fingern in meiner Geldtruhe erwischen würde. Das Eindringen in private Gemächer ist eine traumatische Sache, trotzdem sollte man nie vergessen, dass das Gegenüber ein MENSCH ist und man weiß ja auch nie, was denjenigen zu einer solchen Tat veranlasst hat.
    Klar gibt es kriminelle Dreckbeutel, aber es kann auch anders laufen. Und ich persönlich möchte nie in die Verlegenheit geraten, den Rest meines Lebens mit Schuldgefühlen rumzurennen, weil jemand aus völlig nichtigen Gründen durch meinen Garten gerannt ist und nun mit einem entstellten Gesicht oder weitaus Schlimmerem leben muss.

    Erst schießen, dann fragen kann ja nicht die Lösung sein.

    Strafen setzt aber eine Auseinandersetzung mit der Tat voraus und auch eine Intention, aber im Einbruchsfall bin ich in einem Ausnahmezustand und unter Umständen nicht ganz Herr meiner Sinne. Wie ich oben mal geschrieben habe, hätte ich, als wir damals zusammengeschlagen wurden bei meiner Abwehr auch den Tod eines Angreifers in Kauf genommen und das nicht, weil ich bewusst gedacht hätte: "den will ich tod sehen", sondern weil ich um unser Leben fürchtete.

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    Ich rede nicht von der Gesetzgebung...ich rede von der Möglichkeit Gefahren zu minimieren...
    Klar ist im extremfall die Gesetzeslage ungerecht.
    Was habt Ihr denn für Vorschläge für ein anderes Gesetz, was die HH entlasten könnte, ohne sie von Ihrer Aufsichtspflicht zu befreien?

    50 / 50 immernoch.