ZitatWenn sich der Halter nicht meldet, kann er nun über das Register ausfindig gemacht werden. Wobei ich jetzt mal behaupten würde, dass sich genau dieser Typ Mensch, der sich nach einer Beissattacke lieber verdrügt, seinen Hund vermutlich sowieso nicht registriert.
Die Krux daran ist doch immer noch, dass der Hund davon nicht gescannt und identifiziert ist - es ist doch absoluter Schwachsinn anzunehmen, dass durch das Register schneller Eigentümer ermittelt würden. Entweder die Eigentümer gehen mit der Situation so verantwortungsvoll um, dass sie dazu stehen und ohnehin zur Verfügung halten oder die besagten Eigentümer verpieseln sich bzw. sind eventuell gar nicht beim Hund. Wer soll denn dann den Chip auslesen?
Sinn macht sowas nur, wenn ein Hund ausbüchst, aber dafür gibt es ja schon Tasso. Das Register ist also mit Sicherheit nicht für den Zweck, für den zu sein vorgegeben wird. Und wer seine Hunde nicht bei der Steuer anmeldet, der wird sie sicher nicht im Register melden, also ist es auch für diesen Zweck sinnfrei ... oder hat einen anderen Sinn, aber das würden wir unseren Regierungsorganen ja nieeeeeeeee unterstellen. ![]()