Tscha da muss die Tante jetzt einfach mal nen Tread zu aufmachen ^^
Lange wurde danach gebrüllt und am 1.8. 2013 war es dann soweit, die Hundetrainer ( ist grad Thema bei uns, der Tierschutz is ja mit reif aber HT ist schon sehr umfangreich) sollen ihre Sachkunde nachweisen.
Übergangszeit bis zum 01.08.2014
Mein erster Gedanke dazu .... Gott sei Dank, es wurde auch langsam Zeit das nicht mehr jeder der mal n Buch vom Rütter gelesen hat zum Gewerbeamt rennen kann und einfach auf macht.
Also beim Veterinäramt angerufen: Hey Leute ich will meine Sachkunde nachweisen, wie schauts?!
O-Ton damals: Das wissen wir noch nicht
Na gut, das Gesetz war ja auch gerade erst raus, lassen wir den Ladys mal n bisschen Zeit.
Die Blätter wurden rot, das Wetter kälter und ich dachte bei mir "Musste nochmal anrufen"
O-Ton: "Wissen wir noch nicht, wir melden uns sobald klar ist wie geprüft wird, lassen Sie uns einfach ihre Daten da"
Also gebe ich den Mädels meine Daten und warte
Der erste Schnee fällt und ich denk bei mir "Hm evtl haben die mich vergessen, rufste nóchmal an"
"Tut uns Leid wir wissen noch nichts"
Nichts?
"GARNIX! Aber wir melden uns"
Die Blumen fangen an zu blühen, die Vöglein zwitschern, es wird wärmer
... Jetzt muss aber langsam
"Wir wissen noch nichts"
Der Sommer kommt, der 1.8. rückt näher.... So langsam aber sicher ... Jetzt evtl?! Vieleicht schonmal nen formlosen Antrag....?!
"Nein weil wir wissen ja noch garnicht was wir prüfen, können wir auch garnicht"
oooook
Ich habe mich dann auf gemacht und Facebook zu Rate gezogen, denn Google wollte mir nämlich so garnicht helfen
Aha, siehe da es gibt wohl noch andere Trainer die etwas in der Luft hängen.
Ich scrollte mich also so von Bundesland zu Bundesland und war eigentlich immer erschrockener
Einheitliche Prüfung? HA
Bei dem einen Vetamt reicht ne BH, beim anderen wird man zur TÄK geschickt
Bei einigen ist IHK anerkannt, bei anderen nicht
Wir in NRW sollen zur Kölner Hundeakademie ne Ausbildung machen ( WTF? Noch eine? ) oder zu einer bekannten Hundeschule nebst TA Praxis nen Test machen ( das die Ladys leicht methodisch sind ist unseren Vetämtern egal)
Alternativ können wir auch zur TÄK in Niedersachsen
Ach und ATN würde anerkannt aber nur wenn man jetzt anfängt, ältere Ausbildungen zählen nicht man müsste dann nochmal....
Ich bekomm also nen leicht dicken Hals, ich habe mich immer dagegen gesträubt eine Ausbildung bei einem der Institute zu machen, wieso kann sich der geneigte informierte Hundehalter denken.
Also denkt die Manu sich "Weisste wat, mit den Pupern zankste Dich garnicht rum, Du machst direkt beim Ministerium nen kleinen Reichsparteitag"
Angerufen
"Leute wie schaut das aus mit Durchführungsverordnung? Was muss ich können, wer prüft und als wichtigstes WANN"
Da antwortet mir das Ministerium "Das wissen wir nicht"
Nicht das wir uns hier falsch verstehen das war Ende Juli 2014!
1. August war Stichtag
Ich also auf die schnelle nen kynologischen Lebenslauf geschrieben, meine gesammten Unterlagen reingepackt, nettes Anschreiben obendrauf mit nem Antrag zur Erteilung des §11 und hop zum Vetamt
Na könnt ihr Euch denken was die mir sagten auf meine Frage "Wat isn nu?"
Genau! "Das wissen wir noch nicht"
Ernsthaft, die Vetämter tun mir Leid, die schwimmen nämlich genauso in der trüben Suppe wie wir.
Das Ministerium hat dann Tatsächlich angefangen nach dem 1.8. zu tagen weil die Umsetzung des §11 nicht so optimal läuft ( ich kann nur für NRW sprechen)
Ach?! Was ihr nicht sagt.
Es ging dann auf die schnelle eine Rundverfügung raus, wir schreiben den 11. August 2014 und kein Land in Sicht
Mein Vetamt packt vor September keinen Antrag an, aber bis dahin "darf" ich noch arbeiten ( Wow danke)
Ich selber bin ja eher von der Kämpfertruppe, alles kann ich Euch hier leider nicht mitteilen aber Widerstand regt sich, leider fallen einige lieb gewonnene Kollegen hinten über, die schaffen es nicht dem Druck und der Existenzangst stand zu halten.
Ihr lieben Hundehalter, sprecht mit Euren Trainern, ausnahmsweise brauchen die jetzt Euch
Ich glaube, jeder seriös arbeitende Trainer ist absolut FÜR eine Überprüfung, allerdings nicht so wie es im Moment passiert
Noch ein Text einer lieben Kollegin ( Mit genehmigung versteht sich)
Der Hund ist ein Teil unserer Gesellschaft.
Viele Hundebesitzer holen sich Rat und Unterstützung durch Hundeschulen, die ihnen mehr Sicherheit in der Erziehung und Ausbildung des neuen Begleiters Hund geben sollen. Seit der Umsetzung des neuen Tierschutzgesetzes zum 1.8.2014, besonders §11f, ist die Hundewelt in Aufruhr.
Dieser Paragraph besagt, dass Hundetrainer eine behördliche Genehmigung für ihre Arbeit brauchen, indem sie ihre Sachkunde nachweisen.
So weit, so schlecht.
Denn obwohl eine Qualifizierung durchaus von den Trainern befürwortet wird, ist die jetztige Form der Umsetzung durch die zuständigen Veterinärämter mit bloßer Willkür gleichzusetzen, ist sie nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Teilweise werden Trainerfortbildungen anerkannt, teilweise wird mangelnde Sachkunde angenommen und die Antragsteller der Genehmigung werden an weit entfernte Schulungsinstitute mit anschließender Prüfung verwiesen. Andere Ämter verhalten sich still, beantworten Anträge gar nicht, erlauben aber eine einstweilige Arbeitsausübung bis zur Entscheidung, wie die Kommune den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden gedenkt. Trainer, die in Vereinen arbeiten, sollen ungeprüft bleiben, was um so unverständlicher ist, als es angeblich in dem Gesetz um allgemeinen Tierschutz gehen soll.
Dies ist ein unerträglicher Zustand der Rechtsunsicherheit, Ungerechtigkeit und existentiellen Bedrohung für alle Trainer und Hundeschulen, besonders für jene, die sich nicht einem Institut oder einem Berufsverband angeschlossen hatten, sondern ihre Kenntnisse durch eine Vielzahl teurer und hochwertiger Seminare, Workshops und Symposien bei namhaften Kynologen und Biologen erworben haben,
Diese Qualifizierungen sind in den Augen der Behörden nichts wert. Auch eine jahrzehntelange Praxis im Umgang mit und in der Ausbildung von Hunden schützt Trainer nicht vor der eventuellen Untersagung, weiter in ihrem Beruf arbeiten zu dürfen - einen Bestandsschutz wird es nicht geben. Die Hundehalter und Kunden zeigen sich ebenfalls verunsichert.
In Foren, sozialen Netzwerken und Trainertreffen formiert sich der Widerstand. Kritisiert wird nicht nur die fragwürdige Rechtmäßigkeit der gesamten Umsetzung, schließlich liegt durch das Ministerium nicht mal eine Durchführungsverordnung vor, fraglich sind auch die Prüfungsinhalte und -fragen, die Qualifizierungen der Prüfer, die empfohlenen Leselisten, etc. Auch ist von ideologischer Unterwanderung der Prüfungen die Rede.
Die Betroffenen zeigen sich mitunter kämpferisch, andere sind dem Streß nicht mehr gewachsen, was sich durch starke psychosomatische Symptome äußert bis hin zu Depressionen.
All dies wird höchstens in der Fachpresse thematisch gestreift, vom Gros der Bevölkerung bleibt diese unglaubliche Verletzung von Bürgerrechten unbemerkt.
Ich möchte dazu beitragen, diese Mißstände publik zu machen und eine gerechte und tragfähige Lösung in dem Desaster zu finden.
Für mich, für die Kollegen und vor allem für die Hundehalter, die uns viele Jahre ihr Vertrauen geschenkt haben und denen wir zukünftig weiter zur Seite stehen wollen.
YEEEHAAA!
Quelle https://www.facebook.com/birgit.adleradolph?fref=ts
Thomas Baumann äusserte sich ebenfalls zu dem Thema
§ 11 Tierschutzgesetz: Chaos-Tage in deutschen Behörden
Hundetrainer sollen ab 01. August 2014 nicht mehr ohne die amtliche Zulassung durch die zuständige Behörde ihren Beruf ausüben dürfen. Wer nun allerdings geglaubt hatte, es gäbe hierzu bundeseinheitliche Regelungen bzw. Vorgehensweisen, wird mittlerweile definitiv eines besseren belehrt.
Eine Vielzahl bemerkenswerter Ereignisse macht sehr deutlich, dass es KEINE einheitlichen Vorgehensweisen gibt und dass nicht nur deshalb für viele bereits berufserfahrene Hundetrainer der Widerspruchs- oder auch Klageweg gegen willkürliche Behördenentscheidungen vielversprechend sein dürfte.
So gibt es nach Aussage verschiedener Behörden für die Berufsgruppe der Hundetrainer angeblich keinen beruflichen BESTANDSSCHUTZ. Eine absurde und willkürlche Aussage, denn Bestandsschutz gilt für alle Berufsgruppen und über einen Bestandsschutz für eine Berufsgruppe entscheiden letztlich Gerichte im Einezelfall und nicht im Vorfeld eine Ordnungsbehörde per Pauschalaussage.
In einigen Fällen gipfelte die Behördenwillkür gegenüber bereits langjährig erfahrenen und qualifizierten Hundetrainern sogar mit der Drohung eines Berufsverbotes, sollten sie sich nicht einer Prüfung unterziehen.
Kurios ist in diesem Zusammenhang, dass verschiedene Behörden in Deutschland unter Benennung des Bestandsschutzes Zulassungen erteilen und andere Behörden wiederum einen Bestandsschutz ablehnen.
Doch damit nicht genug. In Bayern gibt es eine Liste von 25 (!) Fachbüchern, die durch Behörden als Prüfungsgrundlage empfohlen werden. Ein Teil dieser Bücher jedoch gilt inhaltlich als deutlich überholt und einige dieser Bücher sind sogar reichhaltig mit fachlich fragwürdigen Inhalten bestückt.
Besonders bemerkenswert ist dann auch die personelle Besetzung der meisten Prüfungskommissionen. Neben Vertretern der Behörden befinden sich auffallend viele Tierärzte mit einer verhaltenstherapeutischen Zusatzausbildung in derartigen Kommissionen. Dass diese Tierärzte in der Lage sind, theoretisches Wissen zu prüfen, steht außer Frage. Doch mit einem aus meiner Sicht stark eingeschränkten Kompetenzlevel im praktischen Umgang mit Hunden, halte ich die meisten Tierärzte in einer Prüfungskommission für gänzlich ungeeignet, eine praktische Sachkundeprüfung durchzuführen. Zumal sich in den vergangenen Tagen und Wochen bestätigt, dass in diesem Zusammenhang viel mehr Wert auf Klicker, Target-Stick und Futterbestätigung gelegt wird, als auf die wichtigeren Merkmale eines kommunikativ ausgelegten Sender-Empfänger-Prinzips innerhalb der Mensch-Hund-Beziehung. Lerntheorie und deren praktische Umsetzung in Sachen Klicker-Konditionierung ist nun mal bei weitem nicht alles! Und ein harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Hund sollte grundsätzlich auch ohne Klicker denkbar sein! Auf materieller Basis konditionierte Hunde haben wir immer mehr, gut erzogene aber immer weniger!
Es steht außer Frage, dass durch die Neuregelungen in § 11 TierschG eine sehr gute Möglichkeit besteht, das Berufsbild des Hundetrainers erheblich aufzuwerten. Doch lässt sich neben einer fehlenden Einheitlichkeit in der behördlichen Umsetzung derzeit nicht der Verdacht ausräumen, dass in einer Art "Aufräumaktion" vielfach versucht wird,
anders denkende und anders arbeitende Hundetrainer aus dem Weg zu schaffen. Selbst wenn diese neben jahrelanger Berufserfahrung auch ohne Klicker als erfolgreich gelten und sich auch unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten nie etwas zu schulden kommen haben lassen.
Dieses Vorgehen kann und darf aber nie die Zielstellung von § 11 sein.
Es zeichnet sich derzeit ab, dass in den kommenden Monaten mit zahlreichen Widerspruchsverfahren, Klagen sowie Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden bezüglich der Umsetzung von § 11 TierschG zu rechnen ist. Sicher in vielen Fällen mit guten Aussichten auf Erfolg.
Auch dürfte es nicht aussbleiben, dass sich gesellschaftlich und politisch wirksame Medien dem Thema Berufszulassung für Hundetrainer annehmen und über die sich breits jetzt abzeichnenden Missstände in der Umsetzung von § 11 eine umfassende Transparenz schaffen.
Erfahrene Hundetrainer mit langjähriger Berufspraxis haben derzeit viele Gründe, sich gegen die in Teilen stattfindende Behördenwillkür zur Wehr zu setzen.
Thomas Baumann, August 2014
Quelle https://www.facebook.com/thomas.baumann.1848?fref=ts
Und noch einige andere üben Kritik an der Umsetzung ( ua. U. Gansloßer, Feddersen-Petersen, Bloch usw.)
Ich glaube ich habe Euch genug mit Infos zugespammt, mir war es ein Anliegen das mit Euch zu teilen
Sollte man nichts mehr von mir hören... Ich bin an der Front 