Zitat
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@ Bolle
zu deutsch, der Fotograf hat alle Rechte (und eventuell die Pflicht des unkenntlich machens der eigenen Person) außer es wurde vorher anders abgesprochen?
Ich bin zwar nicht bolle, antworte aber trotzdem mal:
Ja, der Fotograf hat alle Rechte.
Personen dürfen auf Bildern auch öffentlich dargestellt sein, wenn sie nur "schmückendes Beiwerk" sind, so lange es sich nicht um ein Portrait handelt oder der Mensch hauptsächlicher Gegenstand der Komposition ist, darf der Fotograf auch das veröffentlichen.
Es geht beim Urheberrecht um die sog. Schöpfungshöhe. Und die wird bei Bildern IMMER angenommen. Also Du darfst nicht mal ein verwackeltes Foto irgendeines Gegenstands verwenden, wenn es nicht von Dir selbst gemacht wurde oder Dir das Einverständnis des Fotografen vorliegt. Und da gibt es keine Ausnahmen.
Im übrigen gibt es in Deutschland kein copyright. Hier gibt es das Urheberrecht und das unterscheidet sich vom copyright in einigen Dingen.
Du darfst übrigens auch kein Passbild von Dir verwenden oder ein Portrait, das der Fotograf in Deinem Auftrag von Dir angefertigt hat, wenn der Fotograf dem nicht zustimmt. Hier muss immer das Einverständnis BEIDER Parteien vorliegen, da hier Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte gleichwertig nebeneinander stehen.
Sich Bilder aus dem Internet zusammen zu schen und für eigene Zwecke zu verwenden kann u.U.also sehr teuer werden. Nämlich dann, wenn der Fotograf Dir die Nutzung berechnet, wenn er Dich erwischt. Und/oder einen Anwalt einschaltet, der Dich kostenpflichtig abmahnt. Das gilt auch für einfache Produktbilder, bsp. bei Ebay.