Beiträge von Osiris

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    Ich häng mich hier mal dran :smile:

    Ich war mit Kleo bei einem kostenlosen Fotoshooting, ich habe danach unterschrieben dass ich die Rechte abgebe, den genauen Wortlaut bekomme ich nicht mehr zusammen..
    Ich habe die 8 schönsten Bilder von Kleo in groß und alle geschossenen Fotos in Passbildgröße auf einer CD bekommen. Darf ich diese Fotos hier für einen Fotofred benutzen? :???:

    Hol Dir die Erlaubnis des Fotografen. Den musst Du fragen, nicht uns. ;)

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    Cool! Ich bin Hobbyfotografin und hatte bisher selbst auch noch keine Probleme damit, aber ich weiß, dass man richtig Probleme bekommen kann, wenn sich jemand wegen eines unerlaubt (also nicht nachgefragt ob) veröffentlichten Fotos an einen Anwalt wendet.

    Hattest du einen Presseausweis? Wenn ja, gelten da andere Richtlinien?

    Klar, ich war DJV organisiert.
    Da gelten keine anderen Richtlinien, also nicht dass ich wüsste. Wobei die Presse einen öffentlichen Auftrag erfüllt...
    Also ich war immer offiziell mit Akkreditierung bei Veranstaltungen, möglicherweise wird ja die Arbeit von Pressefotografen anders bewertet.
    Wenn man Straßenszenen fotografiert oder bei Großveranstaltungen Fotos macht ist es auch gar nicht möglich von jedem einzelnen eine Erlaubnis zu bekommen. Schon das sollte einem klar machen, dass es da auch beim Persönlichkeitsrecht Einschränkungen gibt.

    Füttere doch einfach mal OLewo-Karottenpeletts zu, täglich. Das ist eine ganz einfache, günstige und natürliche Methode, den Kot zu verfestigen.

    Wenn Dein Hund sonst gesund ist, dann ist das vielleicht einfach so und nicht Zeichen irgendeiner Krankheit. Problematisch ist dabei vielleicht nur der Flüssigkeitsverlust.

    Mit den Peletts könnte sich das innerhalb weniger Stunden bessern. Versuchs mal!
    Olewo-Peletts gibt's bei Fressnapf, 1 kg etwa 7,50 €, es gibt auch größere und im Verhältnis dann günstigere Gebinde.
    2-3 Esslöffel täglich auf 1 Tasse warmes Wasser für einen 20-30 kg HUnd, etwa eine halbe Stunde quellen lassen, Öl dazu und rein ins Futter.

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    Das stimmt :smile: :
    aber: Selbst wenn die abgebildete Person nur "schmückendes Beiwerk ist", sobald sie individuell bestimmbar ist, also genausten identifiziert werden kann, benötigt man eine Erlaubnis der abgebildeten Person, um diese Bilder veröffentlichen zu dürfen.
    Man sollte also möglichst eine Erlaubnis haben bevor man Bilder veröffentlicht, dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite und keiner kann einem ans Bein pinkeln :D

    Ich habe so etwa 12 Jahre ein kleines Pressebüro betrieben, aber noch nie Schwierigkeiten deswegen gehabt. Aber auch keine befürchtet. :D

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    Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht und besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selber bestimmen darf, was mit einem Bild von ihm geschieht. Der genaue Gesetzestext ist zu finden im Kunsturhebergesetz

    KunstUrhG § 22: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

    Liebe Grüße
    schnuk-schnuk

    Ja, das hat ja auch keiner bestritten.
    Aber das gilt nur dann, wenn die abgebildete Person Gegenstand des Lichtbilds ist.
    Ist ein Mensch nur "schmückendes Beiwerk", und/oder einer von vielen bei einer öffentlichen Veranstaltung, sieht das ganz anders aus.

    Zitat

    ...
    @ Bolle
    zu deutsch, der Fotograf hat alle Rechte (und eventuell die Pflicht des unkenntlich machens der eigenen Person) außer es wurde vorher anders abgesprochen?

    Ich bin zwar nicht bolle, antworte aber trotzdem mal:

    Ja, der Fotograf hat alle Rechte.
    Personen dürfen auf Bildern auch öffentlich dargestellt sein, wenn sie nur "schmückendes Beiwerk" sind, so lange es sich nicht um ein Portrait handelt oder der Mensch hauptsächlicher Gegenstand der Komposition ist, darf der Fotograf auch das veröffentlichen.

    Es geht beim Urheberrecht um die sog. Schöpfungshöhe. Und die wird bei Bildern IMMER angenommen. Also Du darfst nicht mal ein verwackeltes Foto irgendeines Gegenstands verwenden, wenn es nicht von Dir selbst gemacht wurde oder Dir das Einverständnis des Fotografen vorliegt. Und da gibt es keine Ausnahmen.

    Im übrigen gibt es in Deutschland kein copyright. Hier gibt es das Urheberrecht und das unterscheidet sich vom copyright in einigen Dingen.

    Du darfst übrigens auch kein Passbild von Dir verwenden oder ein Portrait, das der Fotograf in Deinem Auftrag von Dir angefertigt hat, wenn der Fotograf dem nicht zustimmt. Hier muss immer das Einverständnis BEIDER Parteien vorliegen, da hier Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte gleichwertig nebeneinander stehen.

    Sich Bilder aus dem Internet zusammen zu schen und für eigene Zwecke zu verwenden kann u.U.also sehr teuer werden. Nämlich dann, wenn der Fotograf Dir die Nutzung berechnet, wenn er Dich erwischt. Und/oder einen Anwalt einschaltet, der Dich kostenpflichtig abmahnt. Das gilt auch für einfache Produktbilder, bsp. bei Ebay.

    Bei meiner Frau Schmitt hat Bierhefe geholfen. Ich gebe ihr 4 Tabletten täglich bei 5,5 kg Gewicht. Muss man halt runterrechnen, bei der Dosierung bei Menschen, die auf der Packung steht, geht man von 75 kg aus.
    Die Tabletten werde auch sehr gerne aus der Hand gefressen.
    Bierhefe gibt's auch als Flocken, das kann man noch einfacher unters Futter mischen.
    Anscheinend handelt es sich bei der Kotfresserei um einem Mangel im Vitamin-B-Komplex. Nicht immer aber oft.