Beiträge von Osiris

    Also unser Anwalt vom Mieterverein, der da auch die Beratungen macht, vertritt uns jetzt auch vor Gericht.

    Die Anwälte vom Mieterverein sind niedergelasse Fachanwälte für Mietrecht. Die sind so versiert darin, weil die sich mit nichts anderem als Mietrecht und den Rechten von Mietern beschäftigen.

    Aber wenn man im Mieterverein Mitglied ist (so um 50 Euro im Jahr) dann kann man sich erst mal kostenlos von einem der Anwälte beraten lassen. Der setzt dann auch Schreiben an den Gegner auf, das kostet eine sehr geringe Schreibngebühr (etwa 5 Euro) das reicht meistens schon um die Gegenseite zum einlenken zu bewegen.

    Deswegen ist die günstigste Lösung vielleicht doch erst mal gar nicht so schlechteste.
    Mitglied im Mieterverein zu sein, hat mir im Laufe der Zeit bereits hunderte von Euros und jede Menge Stress erspart.

    :streichel:

    Zitat

    FALSCH, das Auto gehört dem, der den Fahrzeugbrief hat!

    liebe Grüße

    Ella

    Wenn das der Eigentumsnachweis für Autos (also das Äquivalent zum Kaufvertrag) ist, dann passt das doch trotzdem. Hab ich keinen Brief und behaupte das Auto wäre meines, ich hab ja alles bezahlt und der Gegner legt den Brief vor und ist damit im Besitz des Eigentumsnachweises, dann ist das doch das gleiche Prinzip.

    Zitat

    Eine weitere Diskussion führt zu keinem anderen Ergebnis- der Mann wird keine Chance haben, basta.

    Eben.
    Ich kann auch mit dem Auto meiner Mutter rumfahren, Steuer, Sprit und sonstigen Unterhalt des Autos finanzieren. Es bleibt dennoch das Auto meiner Mutter, wenn sie es per gültigem Kaufvertrag gekauft hat.

    Oder wird irgendeiner Eigentümer einer Wohnung, nur weil er Miete zahlt und lange drin wohnt, Reparaturen bezahlt und durchgeführt hat?

    Im übrigen muss immer derjenige, der einen Anspruch anmeldet, auch nachweisen, dass er diesen Anspruch zu Recht erhebt.
    Nicht umgekehrt.

    Zitat

    Es passieren ja manchmal die abgefahrensten Dinge...von daher mein Tipp:
    Gib ihm unter keinen Umständen die Möglichkeit den Hund in deiner Abwesenheit einfach mitzunehmen, denn wenn er erstmal bei ihm ist steht dir ein monatelanger Rechtsstreit bevor um deinen Hund wieder zu dir zu holen!

    Da stimme ich Dir zu. Manche Typen kommen aus gekränkter Eitelkeit auf die beklopptesten Ideen.

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    Hm mein Mann hat unseren ersten Hund gekauft und mir dann geschenkt und trotzdem finanziert er diesen Hund. Wenn ich mich nun von meinem Mann trenne, bekommt er den Hund, weil er ihn gekauft hat, weil es über die Schenkung keine Zeugen gibt, obwohl ich in allen anderen Unterlagen eingetragen bin und die meiste Zeit mit dem Hund verbringe.
    Nur mal so als Beispiel für das ganze wirr warr und das es eben nicht nur allein auf den Kaufvertrag ankommt.

    Wieso? Dein Beispiel ist doch der beste Beweis für die Rechtssicherheit eines Kaufvertrags. :D
    Ein Kaufvertrag besteht (egal ob mündlich oder schriftlich) zwischen Käufer und Verkäufer.

    Lass Dir den Hund vor Zeugen schenken und Du bist auf der sicheren Seite.

    Zitat

    Nicht nur du bist in der Beweislast, auch dein Ex. Er muss, wenn er Anspruch erheben will, erst einmal BEWEISEN dass der Hund alleinig ihm gehört- was nahezu unmöglich ist, da ihr zusammen gelebt habt und du ganz offentsichtlich auch viel in den Hund investiert hast. So einfach ist das Ganze nämlich nicht. Es reicht nicht mal eben darauf zu schauen, wer die Steuern zahlt.

    Ja sehe ich auch so.
    Die Argumentation der Anwältin ist imho reichlich wirr, relevant finde ich nur den letzten Abschnitt und daraus die Passage:
    ...(da) Ihr Ex-Freund das Alleineigentum nicht nachweisen können wird, besteht für Ihren Ex-Freund auch kein Herausgabeanspruch.

    Die TS kann aber Alleineigentum nachweisen, der Kaufvertrag wurde allein zwischen ihr und der Frau geschlossen, nicht zwischen ihr, dem Ex-Freund und der Frau. Das muss sie dann auch nicht schriftlich nachweisen, das können beide Parteien (TS/Frau) so bestätigen.