ZitatSowas habe ich noch nie gehört und ich kann auch nicht glauben, dass dies rechtens ist.
Klar steht in den Verträgen drin, dass der Hund nicht an Dritte weitervermittelt werden darf, dies betrifft aber nicht den Urlaub.
Was wäre denn bei Krankheit, dann dürfte deine Freundin ja auch nicht ins Krankenhaus ohne den Hund.
Sicher ist diese Klausel, dass man auch den Urlaub immer mit Hund verbringen muss, rechtlich nicht haltbar.
Schließe mich voll und ganz an!!! In Maras Vetrag steht son Quatsch auch nicht drin!! Das wäre ja auch schrecklich, wenn sowas erlaubt wäre. Nur weil man einen Hund hat, muss man nicht immer mit ihm zusammen sein. Was ist denn, wenn man zum Beispiel eine Reise gewinnt oder geschenkt bekommt, wo aber Hunde verboten sind oder es nichts für den Hund wäre, müsste man die Reise dann absagen? So ein Blödsinn!