Bei uns ist es in dem Kaufvertrag so geregelt, dass wenn unsere eine Krankheit oder einen körperlichen " Defekt" hat, der schon bei der Züchterin existiert haben muss, kann man bis zur hälfte vom Kaufpreis wieder bekommen, den Kaufvertrag rückgängig machen oder einen anderen Welpe aus den Wurf bekommen wenn noch einer da ist.
Wir würden natürlich die kleine nicht zurück geben. Wir würden uns dann auf eine Mitbeteiligung einigen.
Ich denke mal das es darauf ankommt ob sie das schon vorher hatte oder erst bei dir bekommen hat. Wenn der TA ganz klar sagt das sie es schon vorher gehabt haben muss, würde ich mal die Züchterin anrufen und mit ihr sprechen. Steht dazu nichts im Kaufvertrag?
Lg
Sacco