Beiträge von Sacco

    Wir haben nie Probleme mit Katzen. Weder mit unseren eigenen noch mit denen aus der Nachbarschaft. Hier macht keine Katze irgendwelche Schäden an den Häusern und die Blumenbeete werden auch nicht verschandelt.

    Meine Eltern haben früher den Sandkasten immer abgedeckt. So konnte keine Katze dort reinmachen. Blumenbeete wurde auch nicht als Klo genutzt.
    Das Haus meiner Eltern steht am Stadtrand und direkt hinter dem Garten ist ein kleines Naturschutzgebiet. Kann sein das dort sie Katzen ( usnere und die von den Nachbarn) immer hingegangen sind.

    Wir werden unseren Katze nicht beibringen Mäuse in Ruhe zulassen. Das ist ja die Aufgabe von unseren Katzen. Wir wohnen auf dem Land, haben einen Resthof und haben unsere Pferde am Haus stehen. Ohne unsere Katzen hätten wir ein großes Problem mit Mäusen.
    Unsere Katzen fangen, warum auch immer, von sich aus keine Vögel. Die Vögel können 3 Meter neben unseren Katzen auf dem Boden sitzten. Die Interessiert das nicht.

    LG
    Sacco

    Katzenhalter sind genauso wie Hundehalter für Schäden ihrer Tiere verantwortlich.
    Wenn eine Katze vom Nachbarn das eigene Kaninchen, den Fisch usw verletzt/tötet oder etwas kaputt macht, kann man zum Nachbarn gehen und "Ersatz" fordern. Allerdings muss man es auch beweisen können.
    Katzen sind normalerweise über die Privathaftpflicht versichert.

    Unsere dürfen nicht jagen/hetzten usw. Egal ob es draußen oder im eigenen Garten ist.
    Ich finde da sollte man den Hund erziehen/ mit dem Hund arbeiten. Ich finde es daneben zu sagen " och das ist mein Garten/Grundstück da darf der Hund ruhig machen und tun wie er lustig ist und die Katzen erwischen."
    Draußen kann man ja auch nicht sagen " Mein Gott, dann hätte die Katze da halt nicht langlaufen dürfen." Und wenn der Hund das im Garten macht, wird er es sehr wahrscheinlich auch draußen machen.

    Für mich gehört es sich, sollte der Hund doch mal ein Tier erwischen ( was immer mal passieren kann), das Tier entweder sofort zum Besitzer bringen oder zum Tierarzt bringen. Und für mich gehört es sich auch das man dann die Tierarztrechnung/Behandlung bezahlt. Würde ich auch so machen.

    Ein Pferd von uns jagt Hunde und Katzen die auf der Weide sind. Auch unser Pferd darf das nicht. Und selbst der hat es gelernt bzw lernt es. Mittlerweile kann die Katze sich sogar an den Beinen von dem Pferd reiben, unter dem Pferd durch laufen, sich in die nähe von dem Pferd legen usw. Unser Pferd bekommt nur noch ganz selten " Ausraster". Dabei setzt er nur zum jagen an und macht vielleicht ein zwei Schritte/Sprünge. Aber da sind wir noch am üben.

    Ich finde man kann es nicht vergleichen ob der Hund die Katze erwischt oder Hund vor ein Auto läuft.

    Ich finde die Kastrationsprogramme richtig und wichtig. Eine Hauskatze ist keine Wildkatze. Und eine Hauskatze kann draußen nicht alleine überleben.

    LG
    Sacco

    Wir haben 2 Hunde, 2 Katzen ( Wir hatten 3 und einen streunenden Kater, der nicht uns gehörte) und haben 2 Pferde.

    Das reicht völlig. Für mehr Tiere haben wir keine Zeit. Auch wenn ich gerne Hühner oder Hasen oder Kaninchen haben möchte. Da muss man einfach vernünftig bleiben.

    Papageien sind schon toll. Dann aber bitte nur mit einer sehr großen Voliere in der die Papageien auch fliegen können. Und die auch sehr hoch ist.
    Anders würde ich sie nicht halten.

    LG
    Sacco

    Wenn man es seiner Versicherung meldet, dann prüft die Versicherung ob der Versicherungsnehmer haftet, nicht haftet oder einen Teil. Dementsprechend zahlt die Versicherung nicht, alles oder einen Teil.
    Passt das der anderen Partei nicht so muss sie die Versicherung verklagen und nicht den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer hat mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun sobald er es seiner Versicherung gemeldet hat. Der ist dann höchsten noch "Zeuge".

    An ein Urteil von einem Amtsgericht muss sich kein anderes Gericht halten oder genauso entscheiden. An ein Urteil von einem Landgericht muss ein Gericht aus einem anderen Bundesland sich auch nicht halten oder genauso entscheiden. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
    Theoretisch muss sich ein anderes Gericht im selben Bundesland auch nicht daran halten. Aber meisten ist es für die ein Anhaltspunkt.
    Bei einem Urteil von dem Bundesgerichtshof sieht das anders aus. Da halten sich meistens alle Gerichten dran oder nehmen es als Anhaltspunkt.

    LG
    Sacco