Für die freiwillige Rückfahrt sicher nicht. Aber ich würde es eben auf die Tour versuchen.
Also damit "drohen" auf herausgabe des Hundes zu klagen, wenn der ehemalige Besitzer nicht mit sich reden lässt. Und dann an sein Gewissen appelieren.
Ich bin sicher kein Experte auf dem Gebiet, aber das erscheint mir aussichtsreicher, als gegen die Orga vorzugehen. Wobei mir unklar ist, ob die in dem Fall überhaupt Geld hätten nehmen dürfen.