Murmelchen naja, aber wenn in der TSchGHuV ein Verbot für Sportveranstaltungen steht, dann muss der VDH das ja auch so umsetzen.
Also fragt sich nur, ob das Vibrissen-Thema in der Auslegung des TSchG unter §6 fällt, oder ob das VDH Interpretation ist. Soweit ich sehe scheint die herrschende Meinung eher dahin zu gehen, dass Vibrissen kürzen unter das Amputationsverbot fällt.
Ansonsten sieht es für mich so aus, als ob der VDH nur Gesetz/Verordnung umsetzt, was sie ja machen müssen. Und was auch alle anderen Veranstalter müssen.
Wie gesagt, ist nicht meine Meinung, nur das, was ich in den rechtsgültigen Texten lese.
Also müsste man sich mMn über die Auslegung von §6 TSchG ärgern, nicht über den VDH?