Ich habe jetzt nur quer gelesen (weil ich persönlich die Vibrissen in der Verordnung nicht finde), da scheint es "herrschende Meinung" zu sein, dass Vibrissen kürzen unter das Ausstellungsverbot fällt.
Wie gesagt, ist nicht meine Meinung!
Dagegen scheint das Verbot für kupierte Hunde eindeutig zu sein, da sehe ich keine Auslegungsfreiheit wenn der Schwanz tierschutzwidrig amputiert wurde. Also verstoßen VDSV und andere Sportveranstalter da ziemlich eindeutig gegen geltendes Recht, wenn nach TierschG §6 tierschutzwidrig kupierte Hunde starten dürfen.
Oder sagst du, weil es eine Verordnung ist kann das zuständige Vetamt entscheiden welche Paragraphen sie anwenden wollen?
Das würde mich jetzt doch wundern?
Und nochmal, ich finde das Gesetz da ziemlich unsäglich.
Ferkel dürfen ohne Betäubung kastriert und kupiert werden. Jagdhunde dürfen kupiert werden. Der kupierter Tierschutzhund hat Pech und wird mittelfristig nichtmal einreisen dürfen. Und wenn da nicht was passiert, fällt der geschorene Pudel auch unter das angestrebte Einfuhrverbot.
Ich sehe hier schlicht das Problem in der Auslegung vom TierSchG, nicht so sehr beim VDH (und das von mir, die wirklich Fan vom VDH ist)?
Ach so, noch zum Ausstellungsverbot:
Zitat
Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden
Also bestimmt für Sportveranstaltungen.