Und wie gesagt: auch Hunde ohne Papiere dürfen im VDH ausgestellt und gerichtet werden, das hat mit Zucht nicht unbedingt was zu tun, das Recht dazu wurde sich erfolgreich erklagt.
Dann kann sich doch der VDH freuen, wenn jetzt das Ausstellen von Qualzuchten per Gesetz verboten ist, dann können ja die gesunden VDH Möpse gerichtet werden und der papierlose Qualzucht-Husky muß leider draußen bleiben.
Im Ernst, das Ausstellungsverbot sollte dem VDH nur recht kommen, wenn er von sich aus keine Hunde ausschließen kann und er wirklich Interesse daran hat gesunde Hunde zu zeigen.