Beiträge von dasaennchen

    Ich stell mit mal auf Kathrins Seite..

    bei uns kommt theoretisch auch kein Hund raus... aber wenn ich mir das mal bei meiner SchieMa vorstelle... da wird die Terassentür schonmal aufgelassen, wenn unsere Hunde dort sind.. Benji geht eigentlich auch nicht raus..und die Gartentür ist immer zu wenn wir da sind... und dann kommt jemand heim, sieht dass die Terassentür auf ist, geht durch den Garten, weiß evtl. nicht dass die Hunde da sind?? Schwupps kann einer von ihnen draußen sein... wenn ich viel lernen muss, bin ich immer dort, ich würde auch nichts mitbekommen, weil die Hunde im Wohnzimmer sind... und Benji würde sich nie NIEMALS von jemand Fremden einfangen lassen. Er kommt aus dem TH, hat panische Angst vor Fremden... und jetzt? Zum Glück ist das noch nie passiert, weil man doch immer ein Auge drauf hat, aber es könnte passieren - Verkettung ungünstiger Umstäne nenne ich das... vermutlich würde ich auch blöd schauen - und wenn ich gerade geschlafen hätte, wäre mit mir ohnehin nichts anzufangen :roll: ...

    ich finde das alles zu vorschnell geurteilt, wenn man weder HH noch den Hund und seine Geschichte kennt. Bevor ich da irgendwas anzeigen würde, würde ich vielleicht erst nochmal NETT mit der HH sprechen und fragen, ob es dem Hund wieder gut geht...

    Vorschnelle Verurteilungen sind echt daneben, gerade in einem solchen Fall... mir würden echt hunderte Begründungen einfallen, die wirklich plausibel wären - da gibts wahrlich anderes...

    Wie gesagt, vielleicht einfach nochmal mit der Dame sprechen.

    Zitat

    Pitbull :) .....entspricht allen angeforderten Kriterien.

    Genau das dachte ich mir auch :lol: ... auch nen Staff konnte gut passen, Bulli ist laut den Angaben eher zu stur.

    Marion, ich kenne ein paar Listis (sogar hier in Bayern), die als Therapiehunde ausgebildet sind und mit deren Besitzern in Wohngruppen sind - wenns sogar hier geht... könnte allerdings etwas schwieriger werden.. die Einreichtungen scheinen aber größtenteils sogar über die Eignung der Staffs gut Bescheid zu wissen.

    Im Endeffekt wären dies die perfekten Hunde, wenn ich deine Anforderungen durchsehe..

    Der WT ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern suchst du dir eigenständig einen Gutachter, der den WT ablegt. Hierbei werden drei Situationen getestet: Verhalten im Haus (wie wird Besuch empfangen, wie verhält sich der Hund insgesamt), Verhalten in der Stadt, Verhalten im Freilauf.

    Wichtig ist, dass der Hund immer kontrollierbar ist, also er darf schon einmal bellen oder auch knurren, muss aber von dir sofort wieder beruhigt werden können. Er darf nicht ungefragt auf andere Menschen oder Hunde zulaufen.

    Maulkorbpflicht bekommt man eigentlich nur auferlegt, wenn der Hund aggressives Verhalten an den Tag legt und von dir nicht kontrolliert werden kann. Leinenpflicht kann es schon geben, wenn der Hund halt nicht hört.

    Während des Tests stellt der Prüfer dann auch unterschiedliche Situationen, wenn du an einen gescheiten kommst, aber keinen Mist wie Schussfestigkeit oder Bedrohung mit Stock.

    Im Endeffekt wird der Hund im Alltag beobachtet und dein Umgang mit ihm. Dabei muss er allerdings wirklich gut hören, also eigentlich mehr als jeder andere Hund.

    Bei den Prüfern müsstest du im Internet lesen, da gibts einige, zu denen ich niemals gehen würde... zwei zum Beispiel könnte ich allerdings empfehlen.

    Der WT kostet um die 300€...

    Ehrlich gesagt weiß ich aber gar nicht, ob der dir wirklich was bringt. Der Wesenstest ist hier bei uns nur ein Test, den wir einreichen müssen. Darin kann stehen "Leinenbefreiung", die Gemeinden können dir trotzdem eine aufdrücken. Der Wesenstest an sich ist also keine amtliche Bescheinigung, man braucht ihn halt, um eine Halteerlaubnis zu bekommen.

    Der WT wird mit 18Monaten abgelegt, wir haben von der Stadt einen Aufschub bis zu 24 Monaten, wir machen ihn Ende Mai.

    Wegen Urlaub, ich würd an deiner Stelle einfach mal eine Gemeinde anrufen und fragen. Urlaubshunde haben es in Bayern eigentlich recht gut, Liste 1 muss nur an der Leine laufen, ich kann mir gut vorstellen, dass ein in einem anderen BL zugelassener Liste 2-Hund auch frei laufen darf. Den Maulkorb wirst du in jedem Fall nicht brauchen.

    Desweiteren, ob mit oder ohne WT, in Städten und an öffentlichen Orten wirst du ohnehin immer eine Leine brauchen, das sind die Auflagen.

    Ich glaub ich hab jetzt alles beantwortet, wenn noch Fragen sind, einfach stellen.

    Ach ja, in anderen Ländern bringt dir der WT leider nichts. Aber mit nem Rotti kannst du ja noch recht frei reisen, Österreich ist gar kein Problem. Ob der WT in anderen Bundesländern anerkannt wird, hängt dort von den jeweiligen Gemeinden ab.


    Ich an deiner Stelle würde keinen WT machen... man muss keine schlafenden *Was auch immer* wecken. Im Normalfall geht es nur darum, dass dein Hund in deinem Bundesland genehmigt ist... und dann einfach an die jeweilige Gemeinde wenden.

    Ja, ich bin auch froh... der Satz "vergleichbar mit der hessischen Sachkunde" scheint eher eine Absicherung zu sein, wenn man jeden Hund mitnehmen darf :lol:

    Die Email druck ich mir aber aus und die nehme ich auch mit... jetzt muss ich nur noch Männe überzeugt kriegen.. sind halt doch 6h Fahrt an einem Tag dann :/

    Du bist auf jeden Fall mehr als willkommen zu kommen, wenn auch andere Rassen rumlaufen, sehen die Leute auch, dass wir kein abgegrenztes Völkchen sind, das nur für seine Hunde eintritt, die sonst niemand haben möchte :D

    Also.. ich glaub wir kommen nach FFM... hab gerade auf meine Anfrage eine total nette Antwort vom OA bekommen (kenn ich von hier gar nicht)...
    Meine Anfrage:

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind seit Jahren immer wieder in Hessen und Frankfurt im Urlaub gewesen. Seit einem Jahr besitzen wir nun einen Bullterrier-Mischling und wollen uns über die Auflagen informieren, die wir bei einem Besuch in Frankfurt hätten. Leider ging das aus der neuen LHVO nicht eindeutig hervor.

    Jack wird am 1. Juli 2009 2 Jahre alt, er hat von der Stadt Augsburg ein Negativzeugnis, das bescheinigt, dass er Leinenpflicht an öffentlichen Orten hat (wie jeder Kategorie 2-Hund in Bayern), jedoch keinen Maulkorbzwang. Den Wesenstest allerdings muss er laut diesem Zeugnis erst bis zum 30. Juni 2009 vorlegen, da er in Bayern bis zu diesem Zeitpunkt nicht als gefährlich gilt.

    Wir haben eigentlich Anfang April einen Kurzurlaub im Frankfurter Umland geplant und wollten natürlich auch die Stadt Frankfurt besuchen. Aus der neuen LHVO kann ich allerdings nicht erschließen, ob ich überhaupt noch mit meinem Hund nach Hessen einreisen darf - ich habe keine hessische Sachkunde, sondern die bayerischen Anforderungen erfüllt.

    Ich bitte Sie um eine Antwort, ich fände es sehr schade, Hessen und Frankfurt in Zukunft den Rücken kehren zu müssen - denn ohne Hund werde ich nicht mehr dorthin reisen.

    Die Antwort jetzt mal zusammengefasst (Datenschutz):

    Wir dürfen kommen, es wird jegliche Genehmigung anerkannt, die man aus seinem BL hat... wir haben ja eben noch keinen WT, aber es ist schon ok, wenn wir alles richtig angemeldet haben.
    Auflagen: 2-m-Leine (länger als hier) und diesen Adressanhänger mit Telefonnummer ..

    Die Email drucke ich mir aus, der Herr der die geschrieben hat, hat auch schon jemand Anderem geschrieben, dass man sich auf ihn berufen soll..

    Hessen, wir kommen :D

    Hey,
    die Infos, die es in der KSG gab, waren sehr positiv...

    wir haben auch das Problem, dass wir für Jack zwar die Genehmigung haben, aber noch keinen Wesenstest...

    Wir haben denen (OA FFM) jetzt ne Mail geschrieben und um Antwort gebeten, das würde ich auch allen anderen empfehlen, dann hat man da was konkretes in der Hand...

    Mal sehen, wenn bis morgen keine Antwort kommt, ruf ich mal an :D

    Lg, Anna

    Wie bei allen VO... aber das mit den Besuchshunden ist echt der Abschuss... woanders darf ich immerhin mit meinem Hund mit Mauli laufen, aber Hessen verzichtet offenbar auf uns als Urlauber und zahlendes Volk ..