Beiträge von bladewpt

    Der hund ist ca. JULI 2007 geboren im alter von 3 Wochen an einer laterne angebunden worden.
    Ich habe sie mit 3 Monaten bekommen wo sie von der Welpennothilfe aufgezogen und mir vermittelt wurde.
    Sie hieß schon in der Welpennothilfe Ev PITTI und habe es dabei belassen
    der Tierarzt in berlin hat geschätzt und in die papiere eine mischling eingetragen Boxer/??????????
    das war es sie ist weder agressiv gewesen und sonst irgendwie aufgefallen konnte an polizei und ordnungsamt vorbei gehen und mich unterhalten mit dennen ohne das einer nach maulkorb und halteerlaubnis frug bis zum anruf beim veterinäramt wegen diesen Eh schon Verufenem Tierheim Wuppertal vorwinkel
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    Zitat

    Ich glaube, dass haben die andren schon verstanden.


    Ihnen sind nur beim Lesen Deiner Beiträge noch andere Fragen gekommen..
    Wie zum Beispiel: woher die Amtstierärztin??? und Warum die sie selbst erst als Am.Staff und dann als Box.Mix. vorgestellt hast???


    weil sie anfangs wo ich sie bekam danach aussah sorry das ich da staff mix schrieb aber das kann keiner sagen es gibt keine richtigen züchter papiere sie ist im alter von 3 wochen an einer laterne angebunden worden

    Ja was sieht man dann aber auch keinen staff das ist es worum es hier geht nicht das ich mich vor steuern und halteerlaubnis drücken will mir geht es ums recht und vom mal 2 minuten anschauen kann man nicht sagen staff oder liebe ich da falsch
    Die amtsarztin hätte doch zumindest gebiss und sowas auch nachschauen müssen oder kann sie einfach so im vorbeigehen staff mix sagen und alles weitere macht die kollegin dann und damit wars das????????????????

    Zitat

    Beantworte doch bitte mal die beiden Fragen.



    Vorstellung hin oder her sie hat als Welpe und auch jetzt die schädelform wie ein Am. staff oder Boxer aber das macht doch nichts zur sache ich habe von einem Tierarzt und im kaufvertrag einen Boxermischling stehen und da schaut sich das veterinäramt den hund 2 minunten an und stuft ihn gleich in die kat. Kampfhund ein mit Maulkorb hier und die sund das und jenem darum geht es sie hat den hund 2 minuten gesehen "STAFF MIX"

    mir ist anfang letzter woche ein hund im wald zugelaufen und das tierheim hatte kein platz wollte diesen als fundhund nicht aufnehmen und meinte behalten sie ihn doch solange, worauf ich sagte das dies nicht möglich ist da ich einen hund habe.
    Daraufhin habe ich das veterinäramt angerufen und dennen über das gespräch mit dem tierheim bescheid gegeben und dennen auch gesagt das ich den fundhund nicht halten kann wegen meiner mischlingshündin BOXER MIX und da haben die gleich mal bei meiner ne Rassenerkennung veranlagt

    Mein Hund ist mit ca. 3 wochen ausgesetzt worden und laut orginal kaufvertrag und Inpfbuch als Boxer mischling angegeben.
    Und einige vermuten das ein Am. Staff drin sein kann wegen der Kopfform aber der Boxer hat eine identische Kopfform!!!!!


    Genau so wie der Besuch bei der Amtsärztin ein witz war sie hatte einen ausentermin und ich habe sie beim gehen angetroffen hat meinen hund angeschaut Staff und war weg alles weitere macht eine Kollegin das wars mit der RASSEBESTIMMUNG :kopfwand: :kopfwand: :kopfwand:


    Das ist doch ein Witz was die da gemacht hat ist wie :zensur: auf eimer

    Hallo ich habe eine ca 11. Monate alte Hündin in den Papieren vom Tierarzt und im Kaufvertrag der Welpennothilfe steht sie als Boxer Mischling eingetragen !!!!!
    Heute hatte ich einen Termin beim Veterinäramt Zwecks Rassenveststellung und die Stufen sie jetzt als Am. Staff Mischling ein


    Was kann ich jetzt tuen ich mein klar das ein Amtstierarzt zu Gunste der STADT enscheidet schlieslich geht es hier bei meinem fall un eine steuer von 600-700 € in Jahr


    hundegesetz §3 könnte nur vielleicht vom aussehen auf meine kleine zutreffen aber auch nichts anderes


    Hundegestetz des Landes NRW
    http://www.tierheim-bochum.de/Informationen/AGV39-1.pdf


    kennt jemand eine guten Tierarzt in der Umgebung Wuppertal der
    wo ich eine dritte meinung holen kann und dann gegen jetzt geforderten auflagen vom Veterinäramt Einspruch laut §3 des Hundegestetzes NRW erheben kann



    Danke im vorraus