Ich habe beruflich mit medizinisch-therapeutischen Praxen zu tun. Das Vorgehen ist absolut üblich, weil der Praxis tatsächlich ein Verdienstausfall entsteht.
Ich kenne übrigens etliche Dienstleister, die eine solche Gebühr erheben, u.a. meine Zahnärztin und Hundephysio.
Die haben nun einmal einen realen Dienstausfall. 
Das es zum Beispiel nicht als Betrug gilt wenn bei Ausfall aus Krankheit unterzeichnet werden kann als hätte der Termin stattgefunden. Bei nachweisbarer Krankheit wohlgemerkt.
So ist es aber nicht und du kannst das von der Praxis auch nicht erwarten. Das wäre Leistungsbetrug.
28€ sind übrigens nicht der tatsächliche Ausfall, die Gebühr ist also eh sehr human.
Es würde mich wundern, wenn du am Anfang der Behandlung nicht ein Formular unterschrieben hättest, bis zu welcher Frist ein Termin abzusagen ist, um keine Ausfallgebühr zahlen zu müssen. Das ist ein absolut übliches Vorgehen.
Insofern hilft es, zu lesen, was man unterschreibt, um die Bedingungen zu kennen und sich nicht hinterher aufregen zu müssen.
Wenn meine Termine nicht kommen, ist das ärgerlich, aber ich werde von meinem AG bezahlt und kann dann etwas anderes machen.