Wenn jemand jederzeit quasi auf Abruf bereitstehen mus, oder nur nach tatsächlich abrechenbaren Patiententerminen bezahlt wird, hat das nicht mehr viel mit einem normalen Angestelltenverhältnis uz tun und müsste entsprechend bezahlt werden (sofern der Markt das hergibt).
Also Ernährungsberatung ist wohl kaum ein Beruf mit unvorhersehbaren Arbeitszeiten.
Und es geht doch um ein Angestelltenverhältnis. Es gibt einen Vertrag über X Stunden, die muss der AG anbieten. Tut er das nicht, muss er trotzdem X Stunden zahlen.