Beiträge von geena

    Es geht ja nicht um "vernünftige Hunde" sondern eher um die Unvernunft der Menschen.

    Es ist nunmal Fakt das Vermehrer, Hobby-und Hinterhofzüchter sowie oft gewollte "Unfallwürfe" eben nicht
    unter den verantwortungsvollen Umständen entstehen die man bei guten Züchtern voraussetzt.
    Dabei geht es eben nicht nur um Sozialisation der Welpen, sondern vielmehr darum, das
    unendliches Leid der Tiere in Kauf genommen wird, wenn der Preis eben stimmt.
    Bedenklich finde ich schon das 15,00 € Kofferraumverkäufe hier als vollkommen normal hingestellt werden.

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    LG

    Zitat

    jetzt ist er bei meiner mutter und sie meinte, der kot ist wieder normal, aber einmal ist er grün gewesen.

    War das nur einmal, sprich jetzt ist der Output wieder normal?

    Wenn er wieder normal ist, verstehe ich deine Besorgnis nicht :???:.

    Wenn er noch immer nicht normal ist, muss er zum Tierarzt!

    LG

    Eigentlich sollte hier das Augenmerk auf das veränderte Trinkverhalten gerichtet werden.
    Also wenn er die letzten Tage wesentlich mehr trinkt als zuvor, ohne das Futter umgestellt oder verändert wurde, würde ich das auch beim TA abklären lassen.
    Außentemperatur spielt natürlich auch eine Rolle oder andere Faktoren wie z.B. mehr Aktivität.
    In der Regel trinkt ein gesunder Hund soviel wie er braucht.

    LG

    Mittagspause und Nachtruhe gibt es auf jeden Fall, aber so wie Du das beschreibst steckt ja vllt. doch was anderes dahinter.
    Vllt. mal in Ruhe das Gepräch suchen, ist ja lästig wenn immer nur gemotzt wird.

    Hier einige Gerichtsurteile bzgl. Hundegebell:
    Hundegebell I
    In ländlichen Gebieten dürfen Hunde in den Ruhezeiten (22-7 und 13-15 Uhr) die Nachbarn durch Hundegebell nicht belästigen.
    LG Mainz, 6 S 87/94-04/96
    Hundegebell II
    Mehr als eine halbe Stunde anhaltendes Klaeffen täglich bzw.länger als zehn Minuten dauerndes Bellen in den Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 8.00 Uhr ist der Nachbarschaft nicht zuzumuten
    OLG Hamm, 22 U 265/87
    Hundegebell III
    Dreissig in einer Anlage gehaltene Hunde lärmten oft zur Nachtzeit. Ein Nachbar fuehlte sich gestoert. 200 Meter von der Anlage entfernt wurden 46 Dezibel gemessen. Gutachterlich wurde auf einen Grenzwert von 40 Dezibel zwischen 22 bis 7 Uhr hingewiesen. Der Bau einer Lärmschutzwand sollte weiteren Lärm verhindern
    OLG Nürnberg, AZ 9 u 3216/89
    Hundegebell IV
    Der Nachbar darf durch Hundegebell nicht übermäßig gestört werden, dies ist im Nachbarrechtsverhältnis verankert. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass der Hund nur zu bestimmten Zeiten und nur eine gewisse Zeitspanne bellen darf. Denn solche festgelegten Bellzeiten können einem Tier nicht verständlich gemacht werden. Dies gibt dem Hundehalter allerdings keinen Freibrief für unbegrenztes Hundegebell. Hier muss der Hundehalter reagieren, andernfalls muss er den Hund abschaffen, wenn der Nachbar sich schwer oder sogar gesundheitlich in seinem Ruhebedürfnis gestört fühlt.
    LG Schweinfurt, AZ 3 S 57/96
    Hundegebell V
    Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden.
    AG Hamburg-Altona, AZ 316a C 97/89
    Hundegebell VI
    Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 06:00 Uhr, und zwar nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt. Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es dagegen nicht. Denn auch nur ein leises Wimmern oder Jaulen eines Hundes kann für den Nachbarn höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt.
    OLG Köln, AZ 12 U 40/93
    Hundegebell VII
    Einem Hundehalter kann nicht durch Urteil aufgegeben werden, seinen Hund nur zu ganz bestimmten Zeiten bellen zu lassen. Dies würde nämlich nahezu einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkommen. Gerade ein kurzes Bellen ist nämlich dem Einflußbereich eines Hundehalters entzogen.
    OLG Düsseldorf, AZ 9 U 111/93
    Hundegebell VIII
    Gelegentliches Bellen ist kein Grund die Erlaubnis zur Tierhaltung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind.
    AG Hamburg-Wandsbek, AZ 716c C 114/90
    Hundegebell IX
    Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung
    AG Düren, AZ 8 C 724/88

    LG

    Ja unbedingt, Sie muss noch Antibiotika bekommen weil Sie am Samstag Antibiotika gekriegt hat und das jetzt die Folgespritze ist.
    Wenn Sie die nicht bekommt entstehen unter Umständen Resistenzen, d. h. das Antibiotikum wirkt nächstes mal nicht mehr!
    Alles Gute

    Schön das Ihr mit Lucky gegangen seid, weniger schön das er sich gleich so "daneben" benommen hat.

    Ich unterbinde die Wälzerei, wenn Du erst einen stinkenden Hund im Auto oder zu Haus hast, wirst Du wissen warum. ;)

    Ich würde auch keinen Hund etwas fressen lassen, dass er draußen findet! Wenn es was Harmloses ist,
    ist es doch eklig und manchmal finden die auch gefährliche Sachen (Gift usw).

    Also besser nichts fressen lassen und lieber mit Leckerlie "tauschen".

    Ich gönne nur im frischen Gras oder wenn ich nicht schnell genug bin. :roll:

    Liebe Grüße

    Ich kann gut verstehen dass es viele einfach absurd finden wenn hier Tierarzttöchterlein sinngemäß fragt "Wie komm ich billig an einen Hund".
    Ich glaub damit ist die TS hier ganz einfach falsch, denn ich habe schon den Eindruck dass hier verantwortlich mit dem Lebewesen Hund umgegangen wird und nicht nur nach dem heute ach so modernen Lifestyle-Motto "Geiz ist geil".
    Des weiteren erwarten wir, vllt. zu Recht, von unseren Tierärzten auch eine Ethik im Sinne des hyppokratischen Eides, unter diesem Aspekt ist die o. g. Fragestellung auch einfach nur "merkwürdig."

    MfG

    P.S. Dann wünsche ich nur, dass der neue Wauzi nie den EK übersteigt, oder mal eine Tierklinik oder sonstigen Firlefanz braucht, sonst läuft er wohl schnell Gefahr als Unkostenfaktor im TH zu landen.

    Es ist nicht wegen "keine Luft bekommen" sondern dass sie halt so genervt von dem Ding ist - es gibt so Teile zum anziehen, haben wir gleich vom TA gekriegt, deshalb weiss ich nicht wo es so was gibt.

    Wann war den die OP? Wenn die Wunde gut verheilt ist würd ich es versuchen - Kragen weg und halt ablenken oder raus gehen. Wenn sie sich da auch komisch benimmt und noch immer nicht fressen will würd ich zum TA.
    Hat sie Fieber??

    Liebe Grüße