Ok, dann antworte ich Dir auf Deine Frage: natürlich soll er sie ertasten. Ein Blinder ist sehr wohl in der Lage, etwas zu greifen. Wobei ich natürlich davon ausgehe, dass er seinen Hund in irgendeiner Form an der Leine hat und die ungefähre Richtung somit sehr wohl weiß.
Beiträge von Sallychen
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Und, soll er den genauen "Ablageort" erschnüffeln oder ertasten?
Warum so polemisch...?
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Hier wackeln einige ältere Gespanne durch den Park. Ältere Herrschaften mit Stock die mit ihren älteren Hunden ihre Runden im Park laufen, ich kann mir bei einigen von denen nicht einmal ansatzweise Vorstellen, wie die auf den Boden kommen sollte um das Häufchen einzusammeln.
Und diesen Gespannen geht es trotzdem gut und sie ziehen fröhlich, wenn auch in ihrem Tempo ihre Runden.
Soll auch Leute geben die Bandscheibe,... haben. Durchaus in der Lage sind nen Hund zu halten und mit dem Spazieren zu gehen, aber bücken - schwierig.
Eben darum geht es mir ja. All die von Dir genannten Beispiele begehen laut der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit, weil sie eben nicht attestiert geistig oder körperlich eingeschränkt sind.
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Anpöbeln ist in der Tat völlig unangebracht! Eine einfache Hilfestellung wäre in diesem Fall wohl das Angebrachteste!
Aber auch, wenn es wieder auf Irritationen stoßen wird: ich bin davon überzeugt, dass auch ein blinder Mensch in der Lage ist, einen Haufen wegzuräumen. Und das hat nix damit zu tun, dass mir Hundescheiße so unfassbar wichtig ist.
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Nö, das kommentiere ich nicht mehr weiter.
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Ich hatte damit gerechnet, dass diese Einwände kommen würden!
Es geht mir NICHT um den Rollifahrer, der weitestgehend selbstbestimmt sein Leben meistern kann. Dieser wird nämlich auch in der Lage sein, seinen Hund so zu erziehen, dass er nicht wahllos auf die Straßen kackt. Oder es wird ihm eine "Konstruktion" einfallen, die ihn ermächtigt, die Haufen wegzuräumen.
Es geht mir um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, irgendetwas zu tun. Die im Zweifel so eingeschränkt sind, dass sie dauerhaft auf Hilfe Dritter angewiesen sind. Denn nur diese sind nicht in der Lage, ggf. Kot selbst zu beseitigen.
Schade, dass ich es erklären musste.
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Nö, von Blindenhund steht da nix.
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"Diese Anforderungen gelten nicht für Menschen, die aufgrund dauerhafter
körperlicher oder geistiger Einschränkungen oder Erkrankungen nicht zur
Beseitigung von Hundekot in der Lage sind.“Der Passus ist ja mal grandios..... Kacke wegräumen müssen sie nicht, aber Hunde halten dürfen sie. Und wenn ich mal nur kurzfristig körperlich eingeschränkt bin (böser Hexenschuss oder so), muss ich trotzdem aufräumen....
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Und es gibt eine Mitführpflicht für Kotbeutel, mindestens 3 Stück muss man bei einer Kontrolle vorweisen können.
Echt jetzt??? Davon hab ich noch nie was gehört. Wo wohnst Du denn (welches Bundesland)? Ok, DIE Regel halte ich ohnehin ein, ohne davon gehört zu haben.