Beiträge von dogforum

    Kennen Sie schon die Gutschein-Seite von DogForum.de? Mit nur wenigen Klicks sichern Sie sich attraktive Ermäßigungen und Rabatte rund um den Hund und andere Haustiere.


    DogForum bemüht sich fortlaufend um neue Partnerschaften mit renommierten Unternehmen, um Ihnen weitere Vorteile zu bescheren. Es lohnt sich daher, immer mal wieder vorbeizuschauen.


    Es warten tolle Neukundenrabatte und Einkaufsermäßigungen auf Sie: Wollten Sie schon immer mal ein neues Hundefutter ausprobieren, fällt die Entscheidung mit einem großzügigen Rabatt nicht schwer. Vielleicht erhalten Sie auch eine Vergünstigung auf Ihr Standardfutter? Das finden Sie schnell heraus, indem Sie auf der Gutscheinseite nachschauen, welche Hersteller und Shops sich aktuell beteiligen. Brauchen Sie Zubehör für Ihren Liebling, ist Ihnen ein Gutschein sicher ebenfalls willkommen.


    So funktioniert es: Auf der Gutscheinseite erhalten Sie einen Überblick, welche Rabattaktionen es gibt. Klicken Sie auf einen Gutschein Ihrer Wahl, um nähere Informationen zu erhalten und Ihren persönlichen Ermäßigungscode zu ordern. Das kostet Sie selbstverständlich keinen Cent.


    Denken Sie daran, regelmäßig nachzuschauen, damit Sie künftige Gutscheine auf keinen Fall verpassen. Empfehlen Sie die Gutschein- und Rabattseite von DogForum auch Freunden und Bekannten: Wer freut sich nicht, wenn er bares Geld sparen kann?



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    Guten Morgen,


    viele von euch haben sich gefragt, was es mit dem Countdown oberhalb der Seite auf sich hat, den wir vor einigen Wochen aktiviert haben. Nun, einige User haben die wildesten Theorien aufgestellt und einige andere haben, ohne es zu wissen, voll ins Schwarze getroffen: Mit Ablauf des Countdowns haben wir den 1. DogForum.de-Adventskalender aktiviert.


    Diesen findet ihr oben im Menü unter dem Punkt mit der treffenden Bezeichnung "Adventskalender".


    Jeder registrierte Benutzer des DogForums hat täglich die Chance, einen von vielen tollen Preisen zu gewinnen.


    Wir wünschen euch und euren Liebsten eine schöne Adventszeit.


    PS: Die Türchen können ab sofort geöffnet werden. Viel Glück!

    Bei der Registrierung im Dogforum hast du dich für einen Benutzernamen entschieden und diesen sicher nicht ohne Grund gewählt. Doch die Zeiten ändern sich und möglicherweise möchtest du eines Tages deine virtuelle Identität den Gegebenheiten anpassen: Dein Benutzername soll gewechselt werden.


    Das ist ab sofort einmalig für jeden Nutzer möglich!


    Welche Gründe kann es geben, den Namen im Forum zu ändern?

    • Vielleicht hast du ihn gewählt, da du ihn mit deinem Tier oder etwas anderem verbindest, was wichtig für sich ist, inzwischen teilst du dein Leben aber mit einem anderen Tier oder hast sonstige individuelle Gründe.
    • Vielleicht bist du grundsätzlich im weltweiten Netz mit diesem Benutzernamen unterwegs und hast ihn daher auch für das Forum gewählt, identifizierst dich aber nicht mehr damit.
    • Vielleicht fiel dir einfach bei der Registrierung kein anderer Name ein und du hast auf einmal die zündende Idee für deine Identität.
    • Vielleicht hast du auch einen ganz anderen gewichtigen Grund, dich für einen neuen Benutzernamen zu entscheiden.

    Die persönliche Motivation ist unerheblich. Jeder hat nun die Möglichkeit zu einer Namensänderung - allerdings nur ein einziges mal. Die Entscheidung sollte daher wohl überlegt sein.


    Welche Vorteile hat eine Änderung des Benutzernamens?

    • Es ist einfach die sinnvollere Alternative für die Community und auch für dich, den Namen zu ändern, statt den aktuellen Nutzer zu löschen und dich mit dem gewünschten Namen neu zu registrieren. Das ist für alle Mitglieder verwirrend.
    • All deine bisherigen Beiträge bleiben erhalten und werden nach der Änderung unter dem neuen Benutzernamen weitergeführt.

    dogforum.de/shop/produkt/6/

    Hallo,


    ich möchte noch einmal daran erinnern, dass die Spenden-Aktion am 31.10.2019 enden wird. Wer also nicht nur seinen Küchenschrank schmücken- sondern auch den Zweck unterstützen möchte, hat noch 11 Tage Zeit dazu.

    Im Dogforum dreht sich alles um den Hund – sein Wohlergehen, seine Gesundheit, sein Leben mit uns.


    Darum haben wir beschlossen, Tierliebe nicht nur als Portal für Meinungen und Austausch zu fördern, sondern aktiv und zielgerichtet zu unterstützen.

    Uns hat das Schicksal der 140 beschlagnahmten Hunde im Kreis Ahrweiler sehr berührt. Darum gibt`s dafür eine exklusive Hilfsaktion!


    Unsere hochwertigen, spülmaschinen- und mikrowellenfesten Dogforum-Becher sind mehr als ein Schmuckstück für Kaffee oder Tee. Mit dem Kauf eines Dogforum-Becher gehen bis zum 31.10.2019 50% des Kaufpreises von 9,99 Euro an eines der Tierheime, die sich um die 140 beschlagnahmten Hunde kümmern und dringend Hilfe benötigen.


    Wer also so eine Tasse haben, und gleichzeitig etwas Gutes tun will, der sollte jetzt zugreifen!


    dogforum.de/shop/produkt/5/


    Bitte beachtet die folgenden Hinweise:

    • Die Anzahl der Tassen kann begrenzt sein
    • Bestellungen sind derzeit aus logistischen Gründen nur innerhalb Deutschlands möglich
    • Die Lieferkosten (pro Bestellung) von 5,95 Euro sind zusätzlich zum Produktpreis vom Käufer zu tragen


    Euer Dogforum-Team

    Das Europäische Parlament stimmte am 26. März 2019 mehrheitlich für die Reform des Urheberrechts im Internet, deren Ziel es ist, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie eine Lizenzierungspflicht für urheberrechtlich geschützte Werke vorzuschreiben. Wir gehen im Folgenden auf die Bedeutung von Artikel 13 bzw. 17 ein und liefern eine Einschätzung zur Auswirkung auf das DF.

    Artikel 13 bzw. Artikel 17

    Artikel 13 des Entwurfs firmiert in der endgültigen Fassung als Artikel 17, ist aber inhaltlich identisch zu dem ursprünglichen Artikel 13. Auf Grund der Verwendung von Artikel 13 im Rahmen der Berichterstattung verwenden wir beide Bezeichnungen parallel, gemeint ist aber stets der Artikel 17 der endgültigen Fassung.


    Die bisherige Rechtslage sieht bei Urheberrechtsverstößen ein so genanntes „notice and takedown“-Verfahren vor, bei dem Plattformbetreiber durch die Rechteinhaber auf Urheberrechtsverstöße aufmerksam gemacht werden und zur anschließenden Entfernung der Inhalte verpflichtet sind.


    Artikel 13 bzw. 17 stellt eine Umkehr der Haftung dar und verpflichtet Plattforminhaber zur proaktiven Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen. Einerseits wird die Vorablizensierung von Inhalten gefordert und andererseits die Vorgabe zur Schaffung von technischen Hindernissen bzw. „Uploadfilter“, damit eine Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Lizenz nicht möglich ist.

    Aktueller Stand der Richtlinie

    Die Richtlinie muss noch vom Rat der Europäischen Union im Rahmen einer Abstimmung am 9. April 2019 bestätigt werden, eine Zustimmung gilt allerdings als sicher.


    Anders als Verordnungen, beispielsweise die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sind Richtlinien eine Aufforderung an die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung in nationales Recht. Diese müssen innerhalb von 2 Jahren Gesetze erlassen, die die Richtlinie im Wesentlichen umsetzt, wobei die Staaten für die Umsetzung einen gewissen Interpretationsspielraum haben.


    Bis zur endgültigen Umsetzung in nationales Recht bzw. bis zum Ablauf der 2-Jahres-Frist zur Umsetzung hat die Richtlinie also keine rechtliche Relevanz.

    Einschätzung der Auswirkungen

    Wir haben uns intensiv mit dem beschlossenen Text der Richtlinie befasst und uns von einem Anwalt für IT-Recht beraten lassen, um die Auswirkungen auf Foren einschätzen zu können. Es handelt sich dabei ausdrücklich nur um unsere eigene Einschätzung und unter Vorbehalt der rechtlichen Umsetzung der Richtlinie durch die Gesetzgebung.


    Die Debatte um die Richtlinie und insbesondere Artikel 13 bzw. 17 wurde in den vergangenen Wochen und Monaten sehr leidenschaftlich geführt. Bedauerlicherweise wurden dabei einige entscheidenden Aspekte sehr undifferenziert betrachtet und in der Folge kam es zu irreführenden Aussagen hinsichtlich der Auswirkung auf Foren. Der stellenweise nur wenig beachtete Artikel 2 enthält die Definition der „Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“. Ausschließlich Dienste, die diese Definitionen erfüllen, sind von der neuen Richtlinie – insbesondere Artikel 13 bzw. 17 – betroffen.


    Damit eine Plattform unter die neue Richtlinie fällt, müssen die folgenden, entscheidenden Kriterien erfüllt sein:

    1. Gewinnabsicht

    Der Dienst muss die von seinen Nutzern hoch geladenen, urheberrechtlich geschützte Werke zum Zwecke der Gewinnerzielung bewerben. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Dienste ohne Gewinnabsicht von dieser Richtlinie nicht betroffen sind.

    2. Große Mengen von Inhalten

    Die Definition ist nur zutreffend, wenn große Mengen an von Nutzern hoch geladenen, urheberrechtlich geschützte Werke über den Dienst zur Verfügung gestellt werden. Als große Menge kann man nach unserer Einschätzung die Menge an Inhalte sehen, die über die großen "Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten", wie z. B. Facebook und YouTube, veröffentlicht werden. Das DogForum kommt nicht ansatzweise an die Menge an Inhalten heran, die auf Plattformen wie Facebook oder YouTube tagtäglich veröffentlicht werden.

    3. Signifikante Marktposition bei Online-Inhalten

    Der Erwägungsgrund 62 konkretisiert zusätzlich, dass sich die Definition nur auf Online-Dienste beziehen soll, „die auf dem Markt für Online-Inhalte eine wichtige Rolle spielen, indem sie mit anderen Online-Inhaltediensten, wie Audio- und Video-Streamingdiensten, um dieselben Zielgruppen konkurrieren“.

    Zusammenfassung

    Die neue Richtlinie zum Urheberrecht und insbesondere Artikel 13 bzw. 17 muss zuerst in nationales Recht übernommen werden, bis dahin hat diese keine rechtliche Relevanz. Dieser Prozess kann bis zu 2 Jahren dauern, anders als EU-Verordnungen stellen Richtlinien selbst kein Gesetz dar.


    Für das DogForum ändert sich nach unserer Einschätzung auch in der Zukunft nichts, da diese nicht die in Artikel 2 genannten Kriterien zur Einstufung als „Dienstanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ im Sinne dieser Richtlinie fallen. Solange diese Kriterien nicht erfüllt sind (siehe Abschnitt „Einschätzung der Auswirkungen“), findet Artikel 13 bzw. 17 keine Anwendung.

    Liebe Mitglieder,


    der Thread hier hat den Namen "Der Aussie-Klönschnack Thread" !


    Bitte bei dem Thema bleiben, sich über andere Personen lächerlich zu machen gehört nicht in das DF.
    Sollte der Thread hier wieder ausufern, werden wir den Thread komplett entfernen und ggf. die Mitglieder sperren.


    Vielen Dank für Euer Verständnis.


    Gruß


    Chris

    Zitat

    Sinniger wäre es wahrscheinlich, wenn man die Beiträge hier standardmäßig mit einem FB-Like-it-Button verknüpft und man gute Beiträge in seinem eigenen FB-Profil als Link für seine Freunde anzeigen lassen kann.
    LG
    das Krümelmonster


    in diese Richtung soll es dann auch gehen.