Mal ganz sachlich:
Es ist tatsächlich so, wie vorhin auch schon angemerkt:
Vorverkaufsrecht begünstigt den Verkäufer die Ware (in diesem Falle den Hund) beim Wiederverkauf als erster die Entscheidung zu treffen, ob er die Ware (in dem Falle den Hund) wieder zurück kauft (gegen Bezahlung, ganz klar) und wenn er von diesem Recht nicht gebrauch machen WILL, dann darf der Käufer die Ware (Hund) anderweitig verkaufen!!!
Das wird auch z. B. bei Häusern so gemacht (oft innerhalb der Familie). Stell Dir mal vor Du willst Dein Haus verkaufen, Deine Eltern sagen (weil sie das Vorverkaufsrecht drauf haben) sie nehmen es zurück, Du bekommst aber nix mehr dafür, damit es Dir eine Lehre ist. Geht rechtlich nicht! Vorverkaufsrecht ist Vorverkaufsrecht - egal bei Hund oder Ware!!
Du nimmst Hund zurück - musst Du bezahlen. Oder nicht, dann bezahlt eben der, der ihn als nächstes kauft.
Egal was wir hier drüber denken oder nicht - genau so ist es!!!!