Beiträge von Quebec

    Wenn dem so wäre, hätte sie sich wohl kaum an Rütter gewand, oder?

    Bloß kommt das ca. 4 Jahre zu spät. Das ganze Theater hätte sie sich sparen können, wenn sie früher Hilfe gesucht hätte. Der Rüde ist ja nicht erst seit kurzem so ungestüm.

    Ne, statt dessen wird noch ein zweiter Neufundländer angeschafft, der genauso wenig unter Kontrolle ist. Das die Hündin "sonst immer gut gehorcht" glaube ich auf´s Wort. Allerdings nur, wenn keinerlei Ablenkung da ist ;)

    Zitat von Elsemoni


    Nun? Der Rüde ist 5 Jahre und hat
    mindestens drei davon schon sein Endmaß und nahezu ebenso lange schon
    sein Endgewicht. Viiiiiieeeel zu lange gewartet!! Bis die das
    hinbekommt, wenn überhaupt, kann Sohnemann den in den Rabatten
    einkuhlen...

    Mindestens hast Du gut ausgedrückt, denn eine Frau hält mit Körperkraft keinen 1 Jahr alten Neufundländerrüden, wenn er nicht verbal zu stoppen ist.

    BGBl bedeutet lediglich Bundesgesetzblatt. Dient der Veröffentlichung.

    Und was wird wohl im BGB veröffentlicht? Wohl kaum Merkels Einkaufszettel.


    Zitat

    Gesetz- und Verordnungsblatt für die Bundesrepublik Deutschland; erscheint seit dem 23. 5. 1949, seit dem 1. 1. 1951 in zwei, seit dem 15. 7. 1958 in drei Teilen. Teil I enthält Gesetze und Verordnungen,

    Bundesgesetzblatt aus dem Lexikon - wissen.de | http://www.wissen.de/lexikon/bundesgesetzblatt

    Und da Du ja so klug bist, hier der Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung


    Zitat

    Förmliche Gesetze bzw. Gesetze im formellen Sinn werden vom parlamentarischen Gesetzgeber in dem in der Verfassung dafür vorgesehenen Verfahren (Artikel 76 bis 82 Grundgesetz) beschlossen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen einerseits einfachen förmlichen Gesetzen und andererseits verfassungsändernden förmlichen Gesetzen, mit denen das Grundgesetz geändert wird. Verfassungsändernde Gesetze bedürfen zum Beschluss einer Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl in Bundestag als auch Bundesrat.

    Rechtsverordnungen werden demgegenüber nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive (Regierung) auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen.Die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung finden sich in Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz. Danach können nur die Bundesregierung, einzelne Bundesminister oder Landesregierungen zur Verordnungsgebung ermächtigt werden.

    Unterschied zwischen förmlichen Gesetzen und Rechtsverordnungen - Bundesgesundheitsministerium

    Auf die Erklärung, warum nun Verordnungen nicht bindend sind, bin ich mal gespannt. Aber vermutlich wird wieder eine Behauptung in den Raum gestellt, die nicht belegt wird.

    Schade für die Themeneröffnerin, dass ihr Thread so missbraucht wird.

    Das könnte man auf den ersten Blick so sehen, aber ich denke, dieser Thread ist nicht uninteressant. Speziell für User, die ihren ersten Welpen haben und einerseits belegbare Erziehungsmodelle, andererseits nur Geschwafel ohne Hintergrund lesen können.

    Das Tierschutzgesetz? Sicher nicht. Eine Verordnung schreibt das vor. Danach müssen Welpen ÜBER 8 Wochen alt sein. Dies dient dem Impfschutz, weniger der Sozialisierungsphase. Die war bei meinen Welpen auch nicht mehr gewährleistet.

    TierSchHuV - Tierschutz-Hundeverordnung

    Hier mal für dich zum nachlesen § 2 4.

    Die Tierschutzhundeverordnung ist Bestandteil des BGBI und somit bindend.

    Da es keine Impfpflicht für Hunde gibt, hat diese Verordnung auch nicht das Geringste mit Impfungen zu tun.

    Nein, sicher nicht . Kennst du die Trotzphase beim Hund nicht? Dann informiere dich darüber. Die kommt generell ab 4 Monate.

    Nein, die kenne ich nicht. Aber gut, ich habe ja in meinem Leben erst 10 Welpen groß gezogen, da habe ich natürlich nicht deine Erfahrung.

    Getrotzt haben meine Hundekinder nicht. Das blieb meinen beiden Menschenkindern vorbehalten.

    Aber sicher wirst Du mir die Quelle nennen können, aus der Du deine Weisheiten beziehst, dann kann ich mich darüber informieren.

    Ich lese genug darüber. Zuletzt die Arbeit der Ludwig-Maximilians-Universität München.

    Kannst Du die Arbeit der Uni bitte verlinken, daß interessiert mich doch sehr.

    Ich ziehe nicht jedes mal im Fell, wenn er beißt. Dann wäre ich am Anfang ja nur am Ziehen gewesen. Ich sage "nein", schreie "nein" und ziehe dann. 60% der Anläufe reagierte er beim "nein". Wenn er in modus existus war, also aus Trotz gebissen hat, sich festgebissen hat oder weitere Bisse angedroht hat, habe ich ihn ins Fell gepackt.

    Wieso schreist Du? Hört dein Hund schwer?

    Aus Trotz gebissen, so so. Sicherlich, genauso wie ein Welpe aus Trotz auf den guten Perserteppich pieselt und die guten Schuhe zernagt.

    Wenn das alles nicht so traurig wär, würde ich vor Lachen brüllen.

    27 Jahre, oder inzwischen 28 und auf dem Erziehungsstand der Großväter. Chapeau, so viel Widerstand gegen die Lerngesetze, gegen besseres Wissen muß man erstmal aufbringen.

    Erfahrung. Pack deinen Hund doch mal unten weiter am Nacken, Richtung Schulterblatt an. Halte das Fell kurz hoch. Der wird dich blöd angucken, aber nicht quietschen.

    Tja, warum guckt er wohl blöd?

    Sehr wahrscheinlich, weil er nicht weiß, was Mensch da für einen Blödsinn mit ihm veranstaltet.