Ist doch eigentlich ganz einfach. Wenn der Tierarzt Dir ein offizielles Dokument (Impfpass) ausstellen soll, in dem er unterschreibt, dass er ein bestimmtes Tier geimpft/untersucht/behandelt hat, dann ist es die Sache des Tierarztes, die Identität des Tieres zu überprüfen. Der kann das zwar einfach auf gut Glauben unterschreiben, aber dann ist er haftbar.
Ich persönlich würde als Tierarzt bei jemandem, den ich vorher noch nie gesehen habe, dessen Tiee ich nicht kenne, der den Impfpass 'vergessen' hat, und der auch nicht will, dass ich den Chip auslese, ganz sicher nicht einfach ein Dokument auf gut Glauben ausstellen.
Es geht nicht darum, daß der Chip, wenn vorhanden, nicht ausgelesen wird, die Identität des Hundes festgestellt wird, sondern daß der TA sucht, wo der Hund registriert ist.
Diese Befugnis hat er einfach nicht.
Nein, die bekämen ja dann ihren EU-Heimtierausweis und würden chip-kontrolliert oder gechippt, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Nochmal, wir haben keine Chippflicht im ganzen Land.