Beiträge von Quebec

    @Nebula

    Ich komme nochmal auf deinen Bericht zurück.

    12 Hunde im Ring sind nicht in 5 Minuten zu bewerten. Bis die durch sind, dann die V Hunde wieder reingerufen werden, wieder vorgeführt werden, oftmals paarweise gegeneinander laufen müssen, bis der Richter seine Entscheidung fällt, da vergeht reichlich Zeit.

    Zeit, in der man den Veterinär hätte holen können, wenn der Hund tatsächlich in solch einem jämmerlichen Zustand war.

    Es tut mir leid, aber wenig glaubhaft finde ich auch die Behauptung, der Verein hätte mit Rausschmiss, der sich beschwerenden Aussteller gedroht. So was gibt keine Vereinssatzung her.

    Finden das deine Hunde schlimm?

    Meine Hunde fanden und Bruno jetzt findet das nicht schlimm. Sie reagierten - er reagiert darauf gar nicht.

    Aber macht es das besser?

    Das kann doch keine Entschuldigung für solch ein Verhalten sein. Ich verstehe die Halter von Kleinhunden, die solch ein Verhalten ihrer Hunde dulden und wie man hier lesen kann, auch noch beschönigen, einfach nicht.

    Mir war das aggressive Verhalten von Idefix in seinen jungen Jahren immer peinlich. Da kommst du mit drei Neufundländer Rüden und einem 11 kg Jagdterriermischling daher, die Neufundländer sind friedlich und der Zwerg will alles verprügeln, was nicht bei drei auf dem Baum sitzt.

    Schon lange sehe ich ich nicht mehr, daß das Benehmen eines Kleinhundes seinem Halter unangenehm ist, ganz im Gegenteil, ich bin der Provokateur, weil ich ja so einen großen Hund halte. Ich bin Schuld, daß der kleine Hund sich fürchtet, ausrastet beim Anblick von Bruno.

    Irgendetwas stimmt nicht mehr in der Wahrnehmung von Kleinhundehaltern. Nicht allen, aber vielen.

    Ja, Gaby, Kläffen ist NERVIG - aber weit weniger schlimm als das wovon @02wotan schreibt. Warum du ein Beispiel von einem "nicht bedrängenen Hund" anführst auf ein Zitat, dass deutlich von etwas anderem handelt erschließt sich mir nicht.

    Claudia, dann hast Du den Zwinkersmiley am Ende nicht gesehen.

    Und leider ist es tatsächlich so, daß meine Neufundländer grundlos angekläfft werden. Einfach nur, weil sie anscheinend für manche Kleinhunde bedrohlich aussehen.

    Dann sollte man es dem Amtstierarzt doch in jedem Fall und zu jeder Zeit melden können (also ohne Konsequenzen für sich selbst)?!

    Das ist halt auch so eine Sache.

    Ist der Hund jetzt einfach nur ungepflegt, ist das kein Fall für den Amtstierarzt. Schiebt er einfach nur Panik vor dem Ausstellungsgeschehen, ebenfalls nicht.

    Leidet er aber offensichtlich an körperlichen Gebrechen schon. Dann kann man den Amts-Vet. zur Hilfe holen.

    @Nebula

    In eurem Fall wurde die Tätigkeit des Richters beanstandet. Eurer Meinung nach hätte er den Hund gar nicht bewerten dürfen. Und da kommt eben § 10 zum Tragen.

    Darüber hinaus sagt § 9

    Zitat


    Der Aussteller/Vorführer erkennt an, dass Formwertnoten und Platzierungen des
    Zuchtrichters unanfechtbar sind. Sie unterliegen keiner Überprüfung. Eine Beleidigung des Zuchtrichters
    oder öffentliche Kritik seiner Bewertungen und Platzierungen ist unzulässig.

    Dann wurde uns das zum 2. Fall ausgelegt. Wir wollten einen Hund in tierschutzrelevantem Zustand melden, der aber V1 mit Anwartschaft erhalten hatte (und dann sogar noch BOB). Es ging gar nicht um die Beurteilung an sich, sondern um den Zustand des Hundes. Dass dieser auch noch gewann ließ andere Aussteller natürlich nicht kalt und das ganze wurde etwas hitziger gemeldet als es angemessen war. Wahrscheinlich winkte man deswegen ab und verlangte die Gebühr.

    Das ist ja dann auch ein Einspruch nach § 10. Hier wurde die Vergabe der Titelanwartschaft als nicht korrekt angesehen.
    In dem Falle geht es nur wie in dem § beschrieben und erfordert den schriftlichen Einspruch und Hinterlegung der Sicherungsgebühr.

    Ob das nun hitzig oder sachlich vorgetragen wurde, spielt keine Rolle. Schriftlich muß es sein.

    @Nebula Da hat man euch eine falsche Auskunft erteilt. Man kann sogar während des Richtens dem Richter seine Zweifel mitteilen.

    Zitat

    § 20 Pflichten des Zuchtrichters

    2. Der Zuchtrichter kann in Zweifelsfällen, z. B. um die Identität oder Abstammung eines
    Hundes festzustellen, den Abstammungsnachweis einsehen
    lassen. Die Einsicht in den
    Katalog vor Beendigung der Zuchtrichtertätigkeit ist ihm untersagt.

    Ausstellungs-Ordnung.pdf

    Wenn ein Fremdhund uns so bedrängt, dass ich meinen Hund hochnehmen muss ja, dann sind mein Hund und ich die Opfer und da steht es mir und, wenn ich es akzeptiere auch meinem Hund zu, die Klappe aufzureissen.

    Wenn aber, dein Hund beim Anblick meines euch nicht bedrängenden Hundes, der einfach nur rumsteht und schnüffelt oder sogar bei mir an der Leine läuft, austickt und kläfft was die Stimme hergibt, dann sind mein Hund und ich das Opfer und nicht dein Hund und Du. ;)