Ich werde mal, obwohl ich ja wenig Anhaltspunkte habe, versuchen Deine Frage zu beantworten.
Einen Wesenstest muß ja jeder Listenhund machen. Besteht er ihn, gibt es die "Unbedenklichkeitserklärung zum Halten gefährlicher Hunde" (kann jederzeit widerrufen werden) mit den unterschiedlichsten Auflagen. Grüne Plakette immer als Nachweis des Wesenstest, Maulkorb und Leine, im Freilauf nur Maulkorb, mitunter an der Leine ohne Maulkorb, muß aber mitgeführt werden.
Kommt es nun zu einem Beißvorfall, wer der "Schuldige" war, lassen wir aussen vor, kann ein zweiter Wesenstest angeordnet werden. Dabei ergeht dann immer die Auflage nur "mit Maulkorb". Meist geht diese Anordnung auch mit dem Hinweis einher, sollte es zu einem weiteren Beißvorfall kommen, wird der Hund eingezogen.
Es kommt zu einem weiteren Beißvorfall.
Diese Hunde werden ins Tierheim gebracht, dort wird von Sachverständigen geklärt 1. kann der Hund nach einer gewissen Zeit und entsprechender Erziehung, weiter, in sachkundige Hände vermittelt werden oder 2. ist dieser Hund nicht erziehbar, ist er zur "Kampfmaschine" mutiert, dann wird die Tötung angeordnet.
Ich vermute mal, da der Hund schon zweimal zum Wesenstest war, hat der HH die Auflage außerhalb des Grundstückes, der Wohnung, Maulkorbpflicht. Er wird wissen, daß ihm der Hund wegen des erneuten Beißvorfalles, weg genommen wird. In dem er den anderen HH zum "Richter" über das Leben seines Hundes macht, kommt er ungeschoren davon.
Ob damit dem Hund geholfen ist, ist eine andere Frage.
Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
PS. Vorgehensweise in Berlin