ZitatAlles anzeigenHallo,
Ja Vermutungen sind da fehl am Platz und können auch ausgesprochen sehr viel Mist anrichten. Das Forstamt (wo man sicher auch eine Beschwerde hinterlegen kann) kann sicher helfen. Und wenn es die falsche Anlaufstelle ist, dann wissen die an wen man sich deswegen wenden kann.
Die Polizei einzuschalten, sollte - in meinen Augen - nur die letzte Option sein. Natürlich darf sowas nicht aus versehen passieren. So wie auch ein Hund nicht aus versehen beissen sollte oder ein Auto ein Kind mitnehmen sollte. Aber es gibt eben Dinge die passieren.
Bevor ich nicht im direktem Dialog geklärt hätte wie es dazu kam, würde ich keine Anzeige erstatten.Sobald man weiss wer es war und wie es dazu kam - was für ein mensch das gewesen ist und wie die Reaktion war kann man entscheiden ob eine Anzeige bei der Polizei nötig wird oder nicht.
Eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde würde ich auch ins Auge fassen und dann entscheiden.
Ich glaube ja immer irgendwie an das gute im Menschen und würde es deswegen erst einmal versuchen so zu klären.
Liebe Grüße
Dana und Wauzis
Man muß keine Vermutung aussprechen, man kann Anzeige gegen "Unbekannt" erstatten.
Bei Schußwaffengebrauch muß die Polizei ermitteln.
Und das jemand "aus Versehen" einen Hund in Menschenbegleitung anschießt, daran kann ich ja nun gar nicht glauben.
Falls doch, gehört demjenigen die Waffe und Waffenbesitzkarte weggenommen. Solch ein "Versehen" ist mehr als grobfahrlässig, es ist verantwortungslos. So ein Mensch darf keine Waffe besitzen und benutzen.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs