Taga, jeder normal sterbliche Definiert den Text genauso, beamtendeutsch ist aber anders, so blöd das klingen mag und auch ist... Rechtsverdreher nennen es Vollendung des 13. Lebensjahres wenn es heißt mit dem 14. Geburtstag... in dem Link zB. steht es auch noch mal vereinfacht "Kinder ÜBER 13 Jahre ...."
Daher kommt auch im allgemeinen Sprachgebrauch immer die vereinfachte Version ab 14 darfst du, ansonsten nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigung.
Ausschlagegebend hierfür ist auch "mit Beginn des 14. Lebensjahres" (auch wieder Beamtendeutsch 14. Geburtstag übersetzt) wird ein Kind "beschränkt geschäftsfähig" und genau das braucht es nach deutschem Recht auch um eine bezahlte leichte Tätiglkeit nach Jugendarbeitsschutzgesetz aufnehmen zu dürfen.
Hört sich kleinkariert an, ist aber so. 